Rückzahlung ALG 2

  • Hallo,


    ich hoffe mir kann jemand bei der Beantworkung meiner Frage helfen. Es geht um ALG 2.


    Ich habe bis September 2007 studiert und war dann offiziell ab Oktober 2007 als arbeitslos gemeldet und habe ab dem Zeitpunkt auch ALG 2 bekommen.
    Am 08.01.2008 habe ich dann wieder fest angestellt gearbeitet. Natürlich habe ich dem Arbeitsamt sofort mitgeteilt, dass ich wieder eine Job habe und denen auch extra meinen Arbeitsvertrag mitgeschickt, indem vermerkt war, dass ich die Tätigkeit ab dem 08.01.08 ausübe.
    Natürlich habe ich vom Amt am 30.12.07 noch ALG 2 bekommen für Januar 08. Dummerweise haben die auch noch am 31.01.08 ALG 2 für Februar 08 überwiesen, was mir voll durch die Lappen gegangen ist.
    Meine Frage jetzt: Muss ich das Geld für Januar 08 zurück zahlen, obwohl ich erst am 08.01. angefangen bin und ja auch erst Ende Januar das erst Gehalt bekommen habe. Ohne ALG 2 für Januar wäre ich trotz des Jobs ja nicht über die Runden gekommen.
    Das komische ist dabei, dass sich bis heute (jetzt schon über 1 Jahr her) das Arbeitsamt nicht bei mir gemeldet hat, dass ich das Geld zurückzahlen muss. Zumindest für Februar 08.
    Meint ihr das kommt noch, obwohl es schon so lange her ist?
    Ich wollte heute eigentlich beim Finanzamt meine Einkommenssteuererklärung 2008 einreichen. Wenn ich die Unterlagen einreicht, kommt dann das Finanzamt darauf, dass ich dem Arbeitsamt noch Geld zurückzahlen muss?
    Oder hängen Finanzamt und Arbeitsamt nicht unmittelbar miteinander zusammen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Gruss

  • Das Arbeitsamt kann beim Finanzamt Einblick nehmen.Du hast zwei Möglichkeiten.Entweder meldest du dem Arbeitsamt das du in den beiden Monaten zu Unrecht Geld bezogen hast.Da du es ja selbst bemerkt hast bist du eigentlich dazu verpflichtet oder du wartest ab ob und wann vom Arbeitsamt eine Rückforderung kommt.Das kann manchmal Jahre dauern bis die merken das du zuviel bezogen hast.Den Monat Januar mußt du auch zurückzahlen wenn du in diesem Monat dein Geld vom Arbeitgeber bekommen hast.Ist das Januargehalt erst Anfang Februar bei dir eingegangen dann mußt du es nicht zurückzahlen.Im übrigen muß es nicht das Finanzamt sein welches bemerkt das du zweimal Geld bekommen hast in diesen Monaten.Die Rentenversicherung meldet so etwas auch an das Arbeitsamt wenn für die MOnate zweimal Beiträge gezahlt worden sind.