We Lange warten?

  • Hallo Forumianer,


    ich habe am 04.03.2009 eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei unserem, AGAs per Einschreiben mit Rückantwort geschrieben.


    Wie lange sollte man auf eine Antwort warten.


    Antwort auf Anträge beim zuständigen SB, habe ich seit 4 Monaten keine Bekommen.


    Außer die Monatlichen Leistungen bekommen wir nichts.


    Als nächsten Schritt müßten wir ja jetzt Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Dazu wird wohl ein Anwalt benötigt ?


    Gruß


    Tommy



  • Habt ihr Widerspruch eingelegt und wollt nun las nächste insstanz Klagen, oder Habe ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt??? Wenn 2teres, warum wollt ihr dann Klagen und worauf??? *verwirrtbin*


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • also dienstaufsichtsbeschwerden werden wenn überhaupt nach überprüfung der von euch gestellten sachlage eine behördeninterne maßnahme lostreten, über dessen verlauf und ausgang du kein wirkliches auskunftsrecht hast, selbstwohl kannst du ein erinnerungsschreiben nachreichen


    wenn du aber auf eine bestimmte entscheidung wartest und es aus deiner sicht nicht länger haltbar ist, die derzeitige situation auszusitzen, dann nimm dir einen (fach)anwalt (beratungsschein besorgen), und der wird dann wissen was geht,
    wenn du deinerseits das dir mögliche getan hast und die behörde sich nicht bewegt ist immer der weg der klage eröffnet, mindestens die untätigkeitsklage, aber auch feststellungsklage...
    eine dienstaufsichtsbeschwerde ist kein dringendes rechtsmittel um eine behörde aufzuwecken!