alleinstehender 55qm

  • Es kommt in dem Fall darauf an, was die Maximalen Kosten der Unterkunft (KdU) sind, die das Amt übernehmen würde. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


    Als KdU zählen zusammengenommen:
    - Kaltmiete
    - Heizkosten (in Manchen Fällen Abzüglich Warmwasseraufbereitung)



    Dafür gibt es z.B. den BMAS Rechner, der das wunderbar berechnet.



    Ansonsten die Höhe der Zumutbaren Unterkunftskosten herausfinden. Für Berlin ist es Laut Stand 01.03.2009 maximal 378Euro, in Nürnberg für Altbauten 360Euro. Dabei spielt es keine Rolle wie groß die Wohnung ist. Manche Sachbearbeiter denken vielleicht etwas anders, aber die meisten sagen bei Zweizimmerwohnungen, die den KdU Betrag nicht übersteigen (und sogar im Bestfall noch darunter liegen) rein gar nichts.