Ich bin alleinerziehend mit zwei Töchtern und möchte in den Sommerferien (wegen Schulformwechsel meiner Töchter) in eine kleinere Wohnung ziehen. Meine beiden Söhne sind ausgezogen und nun ist das Haus, in dem wir wohnen einfach zu groß und die Heizkosten extrem hoch ( alte einglasige Fenster, altes Bauernhaus).
Jetzt meine Fragen: Gibt es einen Zuschuss von der Arge für Umzug, LKW, Helfer....?
Wer kann mir helfen?
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Wenn du Leistungen beziehst denke ich mal wirst du sowieso von der ARGE dazu aufgefordert werden dir etwas kleineres zu suchen wenn ihr weniger Personen seid.Ansonsten frag einfach nach wenn die ARGE sparen können bekommst du eventuell den Umzug bezahlt.
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Ich glaube nicht, daß die Arge mich dazu auffordert, weil die Miete sehr günstig ist. Es ist aber sehr schwierig für mich, die Gasrechnung( Heizung und Warmwasser) aufzubringen. Ich muss im Monat 117 Euro für Gas bezahlen. Das ist fast schon unmöglich! Beim Heizen bin ich wirklich sehr sparsam. Ich laufe den ganzen Winter schon mit Schal im Haus rum. Mein Haus wird nicht warm. Bei Minustemperaturen sieht man in meinem Flur den Atem und trotzdem ist die Rechnung so hoch. Von der Arge gibts ja nur diesen kleinen Teil dazu. Also ist der Rest wohl mein Problem!
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Sollte der Umzug genehmigt werden, so kannst du einen Umzugswagen beantragen (keine umzugsfirma). Dieser wird in der Regel auch bewilligt.
Beim Umzug kannst du noch eine Helferpauschale beantragen (50€ pro helfer. maximal 3 Helfer). Es kann sein, dass du diese vielleicht sogar mit Namen benennen musst.
Gruß
Diablo
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Erstmal danke an Kitty121 und Diablo.
Ich muss auch erstmal meine Gasrechnung von gestern korrigieren. Es sind nämlich 166 Euro und nicht, wie ich gestern geschrieben hatte, 116 Euro.
Ich war heute in der Arge. Ich muss auf jeden Fall erstmal Mietangebote vorlegen, um sie genehmigen zu lassen. Aber bezahlt wird der Umzug nicht!! Es sei denn, meine , bis dahin 18 jährige Tochter, würde ausziehen. Dazu muss ich sagen, daß nur meine Tochter bei der Arge berechnet wird und ich eigentlich ein Fall ( wegen Krankheit) für das Sozialamt bin. Dann hätte ich wohl Anspruch auf Kostenübernahme für ein Fahrzeug, nicht aber für Helfer, Renovierung, etc..Es wurde mir gesagt, dass kein dringender Grund vorliegt, um umzuziehen. Da blickt man nicht mehr durch!! -
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Hallo NetteHessin,
Die Frau ist krank und sollte eigentlich Anspruch auf eine Umzugsfirma haben. Findest Du nicht?
vG Berthold
Persönliche Ansichten, spielen bei der Entscheidungsfindung allerdings keine Rolle.
Das SGB II gibt einfach nicht her, dass ein Umzugsunternhemn auf kosten der Arge (Allgemeinheit) beauftragt werden kann. (die kosten belaufen sich meines Wissens auf 1000,00€ oder mehr)
Tip am Rande: Versuche es mal bei caritativen Einrichtungen (Diakonie, Caritas, vieleicht das Rote Kreuz) Die bieten hilfen bei Ümzugen, für deutlich weniger geld. Vielleicht kanast du es ja aufbringen.
Gruß
Diablo
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Hallo Diablo,
dass SGB II gibt auch nicht her, das Umzugsunternehmen auszuschließen sind. Unter dem Vorbehalt, dass der "NettenHessin" ein Umzug doch noch angetragen wird, sie diesen Umzug nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann, ist ihr Unterstützung auch in Form eines Umzugsunternehmens zu gewähren. Hierzulande reicht man dafür 3 Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen ein, oder greift auf ein solches zurück, mit welchem die ARGE vorort zusammenarbeitet.
Aus meinem Erfahrungsschatz kann ich nur berichten, dass die "persönlichen Ansichten" des SB in der Mehrheit der Fälle das einzige Entscheidungskriterium sind. Vor dem Hintergrund eines "Sparauftrages" wird immer wieder versucht, die Leute abzuwimmeln, statt sie über ihre Rechte aufzuklären. Gerade die sogenannten KANN-REGELUNGEN bieten da ein großes Spielfeld.
Du hast wiederholt gesagt, dass Du hier nur helfen möchtest. Entsprechend solltest Du dieses Forum nicht zum Vorzimmer Deines Arbeitszimmers machen, sondern konstruktive Lösungen anbieten und klare Aussagen treffen, mit denen die Leute auch etwas anfangen können.
Gruß Berthold
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Hallo Diablo,
dass SGB II gibt auch nicht her, das Umzugsunternehmen auszuschließen sind. Unter dem Vorbehalt, dass der "NettenHessin" ein Umzug doch noch angetragen wird, sie diesen Umzug nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann, ist ihr Unterstützung auch in Form eines Umzugsunternehmens zu gewähren. Hierzulande reicht man dafür 3 Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen ein, oder greift auf ein solches zurück, mit welchem die ARGE vorort zusammenarbeitet.
Aus meinem Erfahrungsschatz kann ich nur berichten, dass die "persönlichen Ansichten" des SB in der Mehrheit der Fälle das einzige Entscheidungskriterium sind. Vor dem Hintergrund eines "Sparauftrages" wird immer wieder versucht, die Leute abzuwimmeln, statt sie über ihre Rechte aufzuklären. Gerade die sogenannten KANN-REGELUNGEN bieten da ein großes Spielfeld.
Du hast wiederholt gesagt, dass Du hier nur helfen möchtest. Entsprechend solltest Du dieses Forum nicht zum Vorzimmer Deines Arbeitszimmers machen, sondern konstruktive Lösungen anbieten und klare Aussagen treffen, mit denen die Leute auch etwas anfangen können.
Gruß Berthold
Ein vorschlag.
Lass die Nettehessin nach einem Umzugsunternhemen fragen, dann wird Sie hier schreiben dass es nicht genehmigt wurde und wir haben die antwort, ok?
Du reitest jetzt zum 2. Mal darauf rum, dass ich in einem Thread gesagt habe, dass ich helfen möchte. Hast du etwa ein Persönjliches Problem damit??? Ich habe hier meine Ansichten niedergeschrieben, müssen dir ja nicht passen. Sind eben meine ansichten.
Gruß
Diablo
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Diablo Deine Ansichten sind ja ganz nett aber es ist ein Unterschied ob es nun bei der ARGE durch Paragraphen gestützt so gehandhabt wird oder ob du dir das nur so denkst weil es vielleicht gerade so passt.Da du nun schon vom Fach bist wäre es hilfreich wenn deine Kommentare auch Hand und Fuß hätten weil es dann den betroffenen Fragestellern hier auch etwas nützt.
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Hallo kitty,
das ist genau meine Meinung! Nicht nur sagen was nicht geht, sondern auch Wege aufzeigen! Sonst ist das nicht Hilfe sondern dieselbe Abwimmeltaktik, die man bei der ARGE antrifft.
LG Berthold
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Es hilft halt auch nicht viel, wenn man da er ja vom Fach ist, seine Aussagen für bare Münze nimmt und mit so einer Argumentation dann zur ARGE geht, um ein Problem zu besprechen und dort dann mit dem Kopf geschüttelt wird ,weil es gar nicht stimmt ,sondern nur die Meinung eines einzelnen wiedergibt die zwar gut gemeint ist aber auch nicht mehr.
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Tip am Rande: Versuche es mal bei caritativen Einrichtungen (Diakonie, Caritas, vieleicht das Rote Kreuz) Die bieten hilfen bei Ümzugen, für deutlich weniger geld. Vielleicht kanast du es ja aufbringen.
Gruß
Diablo
Hallo kitty,
das ist genau meine Meinung! Nicht nur sagen was nicht geht, sondern auch Wege aufzeigen! Sonst ist das nicht Hilfe sondern dieselbe Abwimmeltaktik, die man bei der ARGE antrifft.
LG Berthold
Ohne Worte
Gruß
Diablo
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Was ist denn hier los?
Berthold 2008: um deine Frage am Anfang zu beantworten;: ich wohne im Moment mit meinen beiden Töchern auf ca. 140 m². Wir leben in einem alten Fachwerkhaus mit alten, einglasigen Fenstern. Zieht meine Große im Sommer aus, bin ich ein Fall für das Sozialamt. Hat jemand Erfahrungen, ob dieses Amt anders entscheidet als die Arge?Liebe Grüße
NetteHessin
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Also, wenn das kein Eigentum ist, versteh ich jetzt die Welt nicht mehr. Zu dritt auf 140 qm und die ARGE verweigert den Umzug in eine kleinere, von der Größe her angemessene Wohnung????
*kopfschüttel*Frage: Gibt es eine kleinere Wohnung, die nicht mehr kostet als bisher? Wenn ja, müsstet ihr nur die Umzugskosten und Kaution selber tragen, die ARGE muss mindestens die bisher gezahlte Miete weiterbewilligen.
Liebe Grüße,
Jana -
Hallo Jana 1987
Das Problem ist, daß die Kaltmiete für das Haus sehr günstig ist, aber..... die Heizkosten!! Wahrscheinlich zieht meine Große im Sommer selbst um ( Ausbildung in einer anderen Stadt). Dann sind wir nur noch zu zweit und ich bekomme kein AL 2 mehr, sondern Sozialgeld ( wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit ). Wir dürfen dann nur noch 60 m² und höchstens 261 Euro Kaltmiete haben. Ich habe mich bei meiner Sachbearbeiterin erkundigt. Auch in diesem Fall wird das Amt mich nicht zwingen, auszuziehen. Ich müsste dann sehen, ob ich mir das noch leisten kann oder nicht. ( Wie denn?) Jedenfalls würde dann auch kein Umzug, Renovierung, Kaution, etc. gezahlt. Ob das so stimmt? -
Hallo Jana 1987
Das Problem ist, daß die Kaltmiete für das Haus sehr günstig ist, aber..... die Heizkosten!! Wahrscheinlich zieht meine Große im Sommer selbst um ( Ausbildung in einer anderen Stadt). Dann sind wir nur noch zu zweit und ich bekomme kein AL 2 mehr, sondern Sozialgeld ( wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit ). Wir dürfen dann nur noch 60 m² und höchstens 261 Euro Kaltmiete haben. Ich habe mich bei meiner Sachbearbeiterin erkundigt. Auch in diesem Fall wird das Amt mich nicht zwingen, auszuziehen. Ich müsste dann sehen, ob ich mir das noch leisten kann oder nicht. ( Wie denn?) Jedenfalls würde dann auch kein Umzug, Renovierung, Kaution, etc. gezahlt. Ob das so stimmt?Wenn die Grundmiete für das Haus unter den oben genannten 261,00€ liegt, wird die Arge dich tatsächlich nicht zur Senkung der KDU auffordern.
Und zum Thema Heizkosten. Diese werden doch vermutlich eh von seiten der ARGE gezahlt, oder nicht?
Gruß
Diablo
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Hallo Diablo
Die Kaltmiete für das Haus beträgt 325 Euro. Im Moment sind wir zu dritt. Aber im Sommer sind wir nur noch zu zweit.
Heizkosten zahle ich alle 2 Monate 333 Euro + 100 Euro Rate für das vergangene Jahr. Die Arge übernimmt nur 68 Euro pro Monat. -
Ui, das ist wirklich viel. Dann solltest du nochmal mit deinem SB reden und ihm direkt sagen, dass du nicht in der Lage bist, die Heizkosten weiter zu tragen und aufgrund dessen umziehen MUSST, wenn du nicht demnächst ganz ohne Heizung dastehen willst.
Sollte er nicht gewillt sein, dir den Umzug zu genehmigen, dann frag ihn ganz offen, was du seiner Meinung nach machen sollst. Und lass dir seine Antwort schriftlich geben. Immerhin leben Kinder bei dir und die ARGE hat auch eine gewisse Fürsorgepflicht.
Ich wünsche dir ganz viel Glück dabei!!!
Liebe Grüße,
JanaP.S.: Oder rede doch mal mit deinem Vermieter, ob er dir kündigen würde. Wenn du aus der Wohnung rausfliegst, musst du dir schließlich eine neue Wohnung suchen. Und wenn die innerhalb der ARGE-Richtlinien liegt ...
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Danke Jana1987
Mit meiner SB habe ich schon gesprochen. Ich glaube kaum, daß sie mir das schriftlich geben wird. Event. wenn ich ein paar Mietangebote einreiche. Die kann sie ablehnen oder genehmigen. Das wird sie mir dann wohl schriftlich mitteilen.
Mit meinem Vermieter habe ich etwas Ärger. Deshalb kommt eine Kündigung von seiner Seite wohl nicht in Frage ( obwohl er mich wohl gerne raus hätte).
Wenn meine Große auszieht, ist das Sozialamt für mich zuständig (ich bekomme Sozialgeld). Weißt du vielleicht, ob das dort anders gehandhabt wird? Würde mich echt mal interessieren. -
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