meine Tochter (21 Jahre)lebt noch bei uns zuhause.Meine Frau arbeitet 2Stunden auf Steuerkarte und ich bin Rentner.Wenn sie jetzt Hartz IV beantragt, müssen wir unsere Einkommen auch angeben und wie sieht es mit fest angelegten Geld aus?
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Hallo Kaus,
da ihr eurer Tochter bis zum Ende des 25. Lebensjahres zum Unterhalt verpflichtet seid, müsst ihr eure Einkommen offen legen und es wird geprüft inwiefern eure Tochter bedürftig ist. Das gilt auch für Vermögen. Allerdings gibt es da Freibeträge (150 € X Lebensjahre + 750 €).
LG, Jalale.
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halo und Danke für die Antwort
lebensjahre x 150€ +750€ für meine Tochter oder jeweils für meine Frau und mich.
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Hallo Kaus,
der Freibetrag gilt für denjenigen, dem das Konto gehört. Wenn deine Frau und du beide Kontoinhaber sind, gilt für jeden von euch die Formel. Wenn deine Tochter auch über ein Konto verfügt, gilt entsprechend auch für sie der Freibetrag.
LG, Jalale.
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