Hallo,
wir, Eltern und ein Kind, sind eine Bedarfsgemeinschaft. Mein Mann wird ab April noch einmal mit einer
neuen Ausbildung beginnen. Wird die Ausbildungsvergütung wie der Verdienst beim Minijob etc. angerechnet?
Heute war mein Mann bei einer Sachbearbeiterin, die meinte, er würde ja vom Jobcenter gar nichts mehr bekommen und er könne Ausbildungsbeihilfe und Fahrtkostenerstattung beantragen. Allerdings schaute sie sich auch nicht unsere Daten an. Zählt mein Mann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft?
Vielleicht weiß jemand Bescheid.
Bis dann
Trude
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Das kommt darauf an, was für eine Ausbildung er macht.
MAcht er eine staatlich anerkannte Ausbildung??? Wenn ja, dann aht die Sachbearbeitung recht und er wird aus der Bedarfgemeinschjaft ausgeschlossen.
Du und deine Kinde Erhalten dann noch eure Regelleistung und 2/3 der Kosten der Unterkunft.
Für den Rest muss dann deine Ehemann mit seiner Ausbildungsvergütung und Eventuell BAB aufkommen.
Dies ergibt sich aus §7 Abs 5 SGB II
Gruß
Diablo
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Vielen Dank!
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