Hallo,
erstmal zur Vorgeschichte: War die letzten 2 Jahre Student musste aber den letzten Studiengang aufgeben, weil eine Prüfung nicht bestanden wurde. Im Oktober 2009 werde ich mein Studium in einem anderen Studiengang fortsetzen. Bin nebenbei noch selbstständig (mit sehr geringem Gewinn - unter 100 EUR im Monat z.Zt.).
Habe nun heute Erstantrag auf ALG II gestellt. Erste Tätigkeit des Sachbearbeiters (noch bevor der eigentliche Antrag überhaupt angeschaut wurde) war, mir einen 1 Euro Job zuzuteilen (mit Grinsen im Gesicht und dem Zitat "Fördern und Fordern"), bei dem ich mich morgen vorstellen soll. Arbeitsbeginn wäre dann nächsten Montag.
Jetzt ist es so, dass der eigentliche Antrag noch nicht mal in Bearbeitung ist, weil noch ein paar Unterlagen nachzureichen sind. Auch habe ich sonst keine normalen Stellenvorschläge oder sonstiges erhalten.
Ich finde das jetzt etwas extrem überstürzt, gleich eine Beschäftigungsmaßnahme (von Eingliederung kann hier ja nicht die Rede sein) anzuordnen, wenn noch nicht mal ein Bescheid vorhanden ist bzw. der Antrag überhaupt bearbeitet wurde.
Ist diese Praktik so überhaupt zulässig?
Der 1 Euro Job klingt von der Beschreibung her jetzt zwar ganz ok, aber ich würde mich doch lieber um einen vernünftigen Teilzeitjob und mein Gewerbe kümmern, vor allem weil ich gegen Ende des Jahres die Möglichkeit bekomme eine kleine aber laufende Firma, die ich momentan im Rahmen meines Gewerbes betreue, zu übernehmen.
Aktuell werden im angemeldeten Gewerbe (hauptsächlich auch wegen dem Winter) zur Zeit nur geringe Einkünfte erwirtschaftet. Nun sagte mir der Sachbearbeiter, dass der 1 Euro Job grundsätzlich Vorrang vor irgendwelchen geschäftlichen Terminen/Aufträgen hat. Ich soll also, wenn ich einen Auftrag am Vormittag bekomme, diesen lieber ablehnen als nicht zum 1 Euro Job anzutreten. Selbst wenn der Auftrag z.B. mal eben 100 EUR Umsatz in wenigen Stunden bringen würde.
So genug geplaudert. Hat jemand konkrete Ratschläge für diesen Fall?
Vielen Dank und Gruß
Michael