Selbstständig

  • Hab da mal ne Frage.......Mein Schwiegervater war Selbstständig und ist jetzt Arbeitslos. (bekommt ja gleich Harz4) Jetzt rechnen die ihm aber das Arbeitslosengeld seiner Frau komplett mit an.(sie bekommt 430,- und er bekommt dadurch nur 210,- Euro) Ist das so Rechtens??????
    Ach ja und beim Strom zahlen sie 50,- und bekommen 3,- Euro....ist doch auch was verkehrt....ODER???

  • Hab da mal ne Frage.......Mein Schwiegervater war Selbstständig und ist jetzt Arbeitslos. (bekommt ja gleich Harz4) Jetzt rechnen die ihm aber das Arbeitslosengeld seiner Frau komplett mit an.(sie bekommt 430,- und er bekommt dadurch nur 210,- Euro) Ist das so Rechtens??????
    Ach ja und beim Strom zahlen sie 50,- und bekommen 3,- Euro....ist doch auch was verkehrt....ODER???


    Vorab:


    Verbrauchsstrom (Kühlschrank, Fernseher, etc.) ist von der Regelleistung abgedeckt. Daher muss dieser Punkt aus der Regelleistung selbst gezahlt werden.


    Zum Thema ALG I anrechnung der Frau:


    Dein Schwiegervater und deine Schwiegermutter bilden eine Bedarfsgemeineschaft. Daher sind Einkommen von beiden Ehepartenern (oder Lebenspartnern) auf das ALG II anzurechnen. ALG I wird ohne Freibeträge angerechnet. Erwerbseinkommen wird mit Freibeträgen angerechnet.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Moment, hier stimmt doch was nicht.


    Deine Schwiegermutter bekommt nur 430 € ALG I, und dein Schwiegervater erhält nur 210 € ALG II? Was ist denn mit den Kosten der Unterkunft? Hast du die in der Rechnung ausgelassen. Die beiden werden doch eine Wohnung haben ?!?


    Diablo : Ich will ja deine SB- Erfahrung nicht in Frage stellen, aber wieso zählt denn ALG I nicht wie jedes anderes Einkommen auch? Paragraphen bitte! Komisch, dass der ALG- Rechner nicht danach fragt bei Einkommen. Es werden immer die Freibeträge ausgerechnet. Oder meinst du, die lassen den Fall, dass ALG I - und ALG II- Empfänger zusammen leben eben mal unter Tisch fallen. Ist ja ganz bestimmt seeeehhhhhr selten, dass sowas vorkommt.
    Letztens hast du noch geschrieben du willst hier helfen, und dann lässt du den Verfasser des Themas so im Regen stehen. Zwei Leute mit insgesamt 600 € ... Und du tust als wäre das das normalste von der Welt.
    Tolle Hilfe, so wirste auch mit deinen "Kunden" im Jobcenter umgehen, vermute ich.
    Echt zum Kotzen.


    Also, Merlin1983, wenn du dich hier nicht total vertan hast, steht deiner Schwiegermutter eine ALG II- Aufstockung zu und deinem Schwiegervater der volle Satz.
    Und ich glaube mit Freibeträgen vom ALG I.


    LG, Jalale.



  • Erstmal schön, dass man hier so sachlich bleibt.


    nun auch für dein Verständins jalale ;)


    Pauschale Freibeträge für Versicherungen hier nicht mit erklärt)


    ALG II ist eine Nachrangige Leistung, und wird daher immer als letztes gewährt (wenn man auf nichts anderes keinen anspruch mehr hat, z.B. Wohngeld)[daher schließen sich auch Wohngeld und ALG II bezug gegenseitig aus)]


    Wenn ein Kunde nun ALG I bezieht, dann bekommt dieser auch einen ALG I BEscheid. Auf diesem Stehen verschiedne Beträge drauf (Täglicher Lesitungssatz und Tägliches Atrbeitlosengeld). Für das ALG Ii ist in dso einem Fall das Betrag "tägliches Arbietslosengeld" ausschlaggebend.


    In idesem Betrag sind bereits die Freibeträge gewährt, welche daas SGB III hergibt (verausgesetzt, die voraussetztungen sind vorhanden, aber ich Schweife ab...)


    Warum sollte nun die Arge (welche nur unterstützende Leistungen gewärht, da das ALG I nicht den kompletten Bedarf der BG Deckt) aus einen bereits bereinigten Betrag noch eine Bereinigung vornehmen.???


    Kleines Rechenbeispiel.



    Angenommen eine BG hat einen Bedarf von 1200,00€. und eine Einkommen aus 900,00€ (abzüglich 30,00€ Pauschale), so werden 330,00€ als aufstockendes ALG II Gewährt).


    Gegnrechnung:


    1200,00€ - 620,00€ (maximaler Freibetrag = 280,00€) = 580,00€
    Tatsächliche Auszahlung: 900,00€ Alg I + 580,00€ ALg II = 1480,00€ und das bei einem Bedarf von 1200,00€.



    Ich hoffe du erkennst die Widersinnigkeit.


    Solltest du ncoh fragen haben, so versuche mal einen ALG I Bescheid in die Finger zu bekommen, dann wird noch klarer was ich meine.



    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo Diablo,


    Unsachlichkeit hin oder her, ich find nicht in Ordnung, dass du dem Themenverfasser irgendetwas Nichtssagendes hinknallst, was so unvollständig ist, dass er hier nicht hätte fragen müssen. Den gleichen Scheiß kann er sich schon auf seiner ARGE zur Genüge anhören.
    Warum hast du nicht gleich geschreiben, dass die Schwiegereltern auf jeden Fall Aufstocker sein müssten? Da kann man doch nur den Eindruck gewinnen, dass dir daran gelegen ist die Leute hier sollten möglichst nicht zu ihren Rechten kommen.


    Dann: Was soll dieses dämliche Rechenbeispiel? Bleib doch beim Fall.
    Und das mit den Freibeträgen im ALG I, was soll denn das sein? Da möchte ich bitte mal eine Quelle, wo dazu was steht. ALG I = 67% des voherigen Einkommens, oder etwa nicht?
    Was denn darin für Freibeträge und wofür?
    Tut mir leid, aber das nehm ich dir nicht ab, Einkommen in Bezug auf ALG II ist eben Einkommen.


    Und du brauchst mich nicht über nachrangige Leistungen aufklären, das weiß ich selbst, Wohngeld stand hier ja wohl nicht zur Debatte.


    Außerdem: Wenn in einer BG Einkommen hineinfließt, werden erst die Freibeträge ermittelt, dann der Bedarf (in den nämlich der Freibetrag mit einfließt) und dann wird ermittelt, was der BG an Leistung zusteht. Und dann kommste auch auf mehr als deine 1200 €, dann haste nämlich 1480 = 1480 €.
    Nichts ist dabei widersinnig.


    Ich rechne dir jetzt mal dein Bsp. richtig vor:
    Du gehst von zwei Leuten aus, vereinfacht 600 € Regelleistung, 600 € Miete. Das ist der Grundsatz an Leistung.
    Nun ist da ein Einkommen von 900 € netto (wobei brutto von Bedeutung für die Berechnung der Freibeträge ist, nehmen wir mal 1200 € brutto an). Von 1200 100 € frei, bleiben 1100, davon 20% von 800 = 160, 10% von 300 = 30; also kommt ein Freibetrag von 290 € raus.
    Der Bedarf liegt dann bei 1200 + 290 = 1490 €


    Uups, sorry, doch nicht 1480 €, einer von uns hat sich wohl um 10 € vertan.
    So, von diesen 1490 € nun die 900 netto abziehen, kommen 590 € raus. So rum läuft die Rechnung, also ne Aufstockung von 590 €. Und alles hat seine Richtigkeit.


    Nix widersinnig.
    Zum Glück habt ihr bei euch auf der ARGE PCs, was kämen da sonst bloß für Fehlberechnungen raus...


    Aber wie gesagt, was hat das mit dem Thema zu tun?
    Die BG hier hat ein Einkommen von 430 €, also steht ihnen auch eine entsprechende Aufstockung zu.


    Merlin , schreib mal bitte, was genau für Leistung deinem Schwiegervater gewährt wurde. Ich bin mir sicher, da hat jemand ganz schön Mist gebaut.


    LG, Jalale.

  • Hallo Berthold,


    also da sind wir diesmal anderer Meinung.
    Wieso Vater Staat? Es gibt doch diese nette Arbeitslosenversicherung, in die man einzahlt, wenn man eine Beschäftigung, und wenn man dann irgendwann keine Arbeit mehr hat, bekommt aus dem "Pott" die einem zustehenden 67% vom vorigen Einkommen. Ob man nun ein Jahr arbeiten war oder 40 Jahre.
    Wer es eingezahlt hat, dem steht es auch zu.


    Und wenn derjenige nun eine BG bildet mit einem ALG2ler, steuert er Einkommen bei. Und warum sollen dafür denn bitte keine Freibeträge gelten?


    Weißt du, ich wil mich auch gar nicht so an den Freibeträgen aufhängen. Auf jeden Fall deckt in diesem Fall hier das ALG I nicht das Existenzminimum, und deswegen muss aufgestockt werde. Ob nun mit Freibetrag oder ohne.


    LG, Jalale.

  • Hallo jalale,


    ich bin vollends Deiner Meinung, dass die gezahlten € 430 + € 210 unmöglich alles sein kann, was Merlins Schwiegereltern zusteht. Meiner Meinung nach fehlen da die KdU.
    Ich würde den beiden natürlich auch einen Freibetrag gönnen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass einer gewährt wird. KG und UH werden doch auch ohne Freibeträge angerechnet. Oder irre ich mich da?


    vG Berthold

  • Hallo Berthold,


    ne das stimmt, für Kindergeld und Unterhalt gelten keine Freibeträge.
    Ich weiß eben nicht, wie es sich mit dem ALG I verhält. Da kann man Ansichten haben wie man will. Nur wenn Diablo es so genau weiß, muss er ja auch sagen können, wo dazu was zu finden ist.


    LG, Jalale.

  • Es ist bei der Anrechnung von ALG1 genauso wie beim Kindergeld.Es wird voll angerechnet und gibt keinen Freibetrag.Ich mußte mich auch diesbezüglich belehren lassen da ich auch der Ansicht war mir stünde beim ALG1 dieser Freibetrag zu.In dem hier geschilderten Fall stimmt die Berechnung ganz sicher nicht.Wäre mir zu wenig denn von dem genannten Betrag kannst du nicht leben und auch noch Miete zahlen.

  • Beim Kindergeld und dem Unterhaltsvorschuß gibt es doch auch keine Freibträge.... Das ist doch bei allen Soziallesitungen so...


    Und ALG 1 ist ja mitnichten aus dem Topf in den man einmal selber eingezahlt hat. Es gilt auch hier das Prinzip der Solidargemeinschaft! D h: die jetzt gerade Steuern und Sozialabgaben zahlenden bestreiten die akutellen Zahlungen von ihrem Beitrag...


    Sonst müsst ja jmd. der zwanzig Jahre eingezahlt hat viel mehr rausbekommen als jmd. der nur 3 Jahre eingezahlt hat..


    Ergo: man bekommt eben nicht ( wie bei einer privaten Versicherung ) das selber eingezahlte Geld zurück...

  • Hallo Berthold,


    ne das stimmt, für Kindergeld und Unterhalt gelten keine Freibeträge.
    Ich weiß eben nicht, wie es sich mit dem ALG I verhält. Da kann man Ansichten haben wie man will. Nur wenn Diablo es so genau weiß, muss er ja auch sagen können, wo dazu was zu finden ist.


    LG, Jalale.


    Es ist ja nun vollkommen hinreichend erklärt worden.


    Glaube es oder eben nicht.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Danke Leute, jetzt weiß ich Bescheid.


    Laetitia : Ist schon klar, dass die ganze Kohle längst aufgebraucht ist und dass schon lange diese Einnahmen sofort wieder ausgegeben werden. Aber wer eingezahlt hat, dem stehen die 67% zu, egal wie lange eingezahlt wurde. Eben Solidarprinzip. Ob dieses Prinzip in 20 Jahren noch aufgeht, daran mag ich nicht zu denken.
    Na ja, der Generationsvertrag bezüglich der Rente wurde ja auch nicht eingehalten. So ist das eben, wenn alle in einen Topf zahlen, man weiß nie wer nachher alles daraus isst. Bzw. ob die, die was rein gießen nicht immer weniger werden.


    Diablo , ich hab die ganze Zeit gesagt, ich weiß nicht wie es ist. Ich hab mich nur auf dich als einzelne Quelle nicht verlassen, zumal du in diesem Beitrag hier auch nicht gerade sehr kompetent aufgetreten bist. Was jetzt keine Anfeindung sein soll, hab mich nur ein bisschen geärgert über deine Anteilnahmelosigkeit, aber das muss es hier wohl auch geben. Kurze sachliche konkrete Antworten.
    Aber wie gesagt, Merlin hier hast du damit nicht geholfen.
    Achso, und den den Widersinn in deiner Widersinnigkeit hast du wohl erkannt, oder? ;)


    LG @ all, Jalale.

  • jalale : ja es steht Dir 67% zu ! Aber : das ist eben eine Sozialleistung!!! Und die wird beim Bezug von anderen Sozialleistungen eben mitberechnet. Er bekommt in dem fall ja auch 67 % ! Nur die frau bekommt halt dafür weniger ALG 2 ! Da ihr Bedarf teilweise duchr das ALG 1 des mannes gedeckt ist. Na und?? Ist doch auch nur gerecht so...

  • Du, Laetitia, ich hab doch mittlerweile mitbekommen, dass es auf ALG I keine Freibeträge gibt, und das doch überhaupt nicht bewertet. Ich hab auch nicht gesagt, dass es ungerecht ist, dass ALG I angerechnet wird. Das ist doch mit allem so. Hatte nur nochmal Stellung bezogen zum Solidarprinzip.
    Außerdem ging es in dem Thema hier ursprünglich gar nicht ausschließlich um Freibeträge fürs ALG I, sondern vielmehr wieviel einem in einer BG zum Leben zusteht. Und was der Verfasser des Beitrags, bzw. seine Schwiegereltern, zum Leben haben, kann nie und nimmer ausreichend sein, geschweige denn richtig berechnet sein.


    LG, Jalale.