Probleme mit Vermieter wegen Umzug in Mietshaus meines Freundes

  • Ich habe mal wieder ein Problem.
    Diesmal hat es aber nichts mit Hartz IV zu tun.


    Und zwar folgendes:
    Ich will bei meinem Freund einziehen.
    Er wohnt in einem ca. 100qm großem Einfamilienhaus mit ca. 500qm Grundstück drum herum.
    Das ganze befindet sich in einer ländlichen Wohngegend, auf gut Deutsch: auf dem Dorf.


    Nun haben seine Vermieter bereits 2x mündlich per Telefon zugestimmt, dass ich mit meinen Tieren (2 (reine Wohnungs-) Katzen, 1 Jack-Russel-Terrier) dort einziehen darf.
    Etwa 2 Wochen nach dieser Zustimmung haben sie das ganze Telefonisch widerrufen - mit der Begründung: Weil ich mich privat Hobbytechnisch mit paranormalen Themen beschäftige.
    Klingt völlig Idiotisch - ich weiss - ist aber wirklich so passiert!


    Nun weiss ich mittlerweile, dass sie mich nicht ablehnen dürfen, insofern §553 BGB nicht in Kraft tritt, was bei mir ja nicht der Fall ist.
    Im Mietvertrag steht zur Tierhaltung folgendes: Keine Tiere, ausser 2 mitgebrachte Katzen.
    Diese beiden Katzen hatte zum damaligen Zeitpunkt mein Freund - sie sind aber mittlerweile verstorben.
    Ausserdem wohnen in der Nachbarschaft in mindestens jedem 2. Haus Hunde und/oder Katzen.


    Nun weiss ich auch, dass diese Tierhaltungsklausel so wie sie im Mietvertrag steht, nicht Rechtsgültig ist, da sie auch das Halten von Kleintieren ausschliesst. Und das erneute Halten von Katzen könnten sie nur unter sehr schwerwiegenden Begründungen verbieten - wie z.B. wenn wir in einem Mehrfamilienhaus leben würden und die Nachbarn durch die Katzen belästigt wären.
    Zum Hund gibt es mittlerweile auch viele Gerichtsurteile, die sagen das Hundehaltung zum normalen Lebensstandard mittlerweile dazu gehört - selbst in der Großstadt. Kommt allerdings im Einzelfall immer auf den Richter an...


    Ok, meine Fragen sind nun:


    1. Wenn wir die Vermieter schriftlich informieren, dass ich z.B. am 01.05.09 in das besagte Haus mit einziehe - was können die gegen uns machen?
    Ich meine, meinen Einzug nicht erlauben können sie doch eigentlich nicht, eben wegen oben erwähntem Paragraphen...
    Irgendwo habe ich auch gelesen, dass wir sogar die Zustimmung des Vermieters erklagen können.


    2. Wir würden sie jaauch wegen den Tieren informieren, welche m8it einziehen würden. Was könnten die da gegen uns unternehmen?


    Kennt sich hier vllt. jemand mit so etwas aus?
    Bin für jeden Tip/Ratschlag dankbar.
    Hab mir selbst schon die Finger wundgegoogelt, aber komm da im Moment einfach nicht mit weiter...

  • Ich wollte ja nicht wissen, was für uns nun der richtige rechtliche Weg ist. Lediglich, was die Vermieter im schlimmsten Fall gegen uns machen könnten.
    Kann ja auch sein, dass jemand hier vllt. schon mal etwas ähnliches erlebt hat und man somit evtl. Erfahrungen austauschen könnte...


    Und ich weiss es passt nicht zum Thema dieses Forums - deshalb hab ich es ja auch in den Off Topic Bereich gepostet. ;)
    Schliesslich ist ein Off Topic Bereich ja für alle Dinge da, die sich nicht mit der Thematik des eigentlichen Forums befassen.


    Trotzdem Danke für deine Antwort. :)

  • ich bin der meinung das ohne unterschrift kein mietvertrag zustandegekommen ist,
    man kann natürlich verträge formlos, also auch mündlich schließen, aber in der regel fehlt es an der beweislage vor gericht
    aber bei mietverträgen geht es in aller regel nicht nur um die miete an sich sondern auch um weiterführende kosten (kabel, strom,wasser,wärme usw...), und diese kosten können nur schriftlich dargelegt werden, es macht also keinen sinn einen mündlichen mietvertrag abzuschließen und die Nebenbedingungen dann schriftlich zu einem mündlichen vertrag beizulegen.
    und wo kein vertrag zustande gekommen ist gibt es auch keine ansprüche... (höchstens nebenvertragliche pflichten)
    ich würde auch nicht in eine wohnung ziehen, wo ich schon von vornherein stress mit dem vermieter habe

  • Uffi


    Ist ein wenig am Thema vorbei. Es gibt doch einen Mietvertrag, und zwar einen schriftlichen. Hier möchte jemand einfach nur dazuziehen, und das zu verwehren ist normalerweise nicht gerade einfach (für den Vermieter), zumal zurzeit anscheinend nur eine einzige Person in dessen Einfamilienhaus auf großem Grundstück wohnt. Einwände dagegen so sinnvoll vorzubringen, dass (im Ernstfall) das Gericht den Argumenten folgen würde, wird für den Vermieter schwierig sein. Und nach Einzug wird Jacky möglicherweise keine oder kaum Stress mit dem Vermieter haben (können), weil - wie er ja geschrieben hat - ihr/sein Freund zurzeit alleine in dem Haus und auf dem Grundstück lebt. Also sind sie mit dem Vermieter nicht "unter einem Dach".


    Warum du hier die "weiterführenden" Kosten ansprichst, ist völlig unklar und auch am Thema vorbei. Diese Frage stellte sich nicht.


    Mal ehrlich: Ich kann doch nicht jemandem ein Einfamilienhaus auf 500 qm-Grundstück vermieten und davon ausgehen, dass dieser dort für alle Zeiten alleine leben "muss". Die Gründe gegen den Einzug von Jacky müßten schon überaus massiv sein, um damit irgendwo durchzukommen.


  • Nun haben seine Vermieter bereits 2x mündlich per Telefon zugestimmt, dass ich mit meinen Tieren (2 (reine Wohnungs-) Katzen, 1 Jack-Russel-Terrier) dort einziehen darf.


    klingt für mich nach mündlich und damit hat die andere person (jacky) keine ansprüche


    aber gut, der mietvertrag mit dem "freund" betrifft auch nur den freund und jedweder mietvertrag hat die "genehmigungsklausel", hier wird bestimmt was ein vermieter zu genehmigen hat und meist wird hier auf den zuzug von anderen personen eingegangen...

  • Es geht für den Vermieter (leider) nicht nach "Nase". Du glaubst nicht, was für Rechte Mieter haben. Darüber kannst du sicher auch hier an anderer Stelle nachlesen. Habe insofern viel "gesehen"; komme (als Angestellte) aus dem RA-Bereich.

  • richtig, mieterrechte sind mitunter sehr bedeutend,
    aber gerade der dauerhafte zuzug einer anderen person dürfte das bestehende mietverhältnis an bestimmten stellen genehmigungsreif machen, und an dieser einen stelle hat der vermieter die möglichkeit einfluss auf sein eigentum zu nehmen


    natürlich begründet und an tatsachen festgemacht...


    paranormal hat etwas mystisches, vielleicht ist ja jacky ein echter grufti (dagegen sprechen aber die katzen, welche bekanntlich die wächter der hölle sind und der todessehnsucht der gruftis nur hinderlich sind),
    sowas in der art kann zum entzug der genehmigung (zum zuzug einer fremden person) führen und könnte vor gericht auch bestand haben

  • Hallo,


    erstmal Danke für eure Antworten.


    Also:
    Ich bin kein Gruftie.
    Ich bin eine ganz normale 08/15 "Hausfrau".
    Alleinerziehend mit 2 Kindern - noch. Die Kinder werden beim Umzug beim Vater bleiben, aber das ist eine andere Geschichte...
    Ich laufe nicht anders rum, wie der großteil der Bevölkerung auch - völlig normal halt.


    Wie beschäftige ich mich mit dem paranormalen?
    Nun ich bin in meiner Freizeit in einem paranormalen Forum tätig - sprich ich bin in der Administration dieses Forums. Es geht dort um Spukerlebnisse und Co. ...


    Wie sind nun die Vermieter meines Freundes dahinter gekommen?
    Eine örtliche Zeitung hat ein Interview wegen dieser Website mit meinem Freund (welcher der Webmaster dieser Internet Seite ist) und mir gemacht. Mein Name wurde abgedruckt und ebenfalls ein ganz normales Foto von mir.
    Das war alles.
    Ich mache keine Seancen oder anderen Okkulten Dinge - absolut Null - ich bin lediglich in diesem Forum tätig und lese gerne von Menschen die Ihre Erfahrungen mit so etwas gemacht haben.


    Die Vermieter haben das Interview gelesen und daraufhin am Telefon wortwörtlich zu meinem Freund gesagt: "Ihre Freundin macht mit Geistern und Gespenstern - sowas wollen wir hier nicht. Wir lehnen Ihre Freundin ab!"


    Ich muss noch dazu sagen, dass der bestehende Mietvertrag damals für 2 Personen abgeschlossen wurde, nämlich meinem Freund und seiner damaligen Lebensgefährtin - nach deren Auszug ist nichts verändert worden - er hat sogar weiterhin alle Nebenkosten für 2 Personen gezahlt.
    Von daher dürften die Nebenkosten wohl das geringste Problem sein.


    Und eben ist es schwierig für den Vermieter mich nicht als Mitmieter zu akzeptieren, da er das nur verweigern kann, wenn §553 BGB in Kraft tritt - was bei mir nciht der Fall ist.
    Auch treffen sonst keine Ausnahmefälle auf mich zu.

  • Also wie gesagt und geschrieben vorhin schon: Ich sehe Null, wirklich Null Problem, das dich am Einzug hindern könnte. Die Gründe habe ich in den vorangegangenen Stellungnahmen/Erläuterungen dargelegt und bin mir nach wie vor ziemlich sicher, dass der Vermieter keine Handhabe hat. Natürlich kann man länger hin- und herüberlegen und zweifeln, aber real gesehen, müßt ihr handeln. Es gibt zwei Möglichkeiten, von denen ich die einfachere wählen würde: Entweder ziehst du erst und dann müßte der Vermieter (so er das überhaupt angehen würde, den Auszug per Gerichtsbeschluss erwirken), oder ihr "erarbeiet" euch als Erstes die Zustimung (per Gerichtsentscheid) und erst dann ziehst du ein.

  • Gut, genau das hab ich mir auch gedacht, dass er da im Grunde nix machen kann.
    Ich werde dann hier einziehen - ca. 2-3 Wochen vorher werden wir ihn schriftlich darüber informieren - auch das die Tiere mit kommen....


    Ich meine, uns ist schon ganz klar, dass wir so (unter diesen Umständen) hier nicht weiter wohnen wollen - es wird darauf hinauslaufen, dass wir uns was neues suchen - aber so haben wir dann nur 1. Umzug zu machen, als wenn ich so lang warten würde, bis wir was neues haben und wir dann seinen und meinen Umzug machen müssten (wir wohnen z. ZT. rund 150 KM auseinander).


    Nun stellt sich mir nur noch die Frage wegen den Tieren - gut, wegen den Katzen wird er nicht viel tun können, da diese schon einmal hier erlaubt waren - der Hund kommt im Endeffekt auf den Richter an.
    Sehe ich das richtig? Also dass im schlimmsten Fall der Vermieter erst Abmahnen wird und verlangen wird den Hund/die Tiere zu "entfernen" und dann, da wir das nicht tun werden, schon allein wegen der ungültigen Klausel zur Tierhaltung im Mietvertrag, halt aller wahrscheinlichkeit nach klagen wird?

  • Ja, also wenn ihr euch überlegt habt, ohnehin irgendwann auszuziehen, sehe ich noch weniger Schwierigkeiten. Entweder er / der Vermieter findet sich mit den Gegebeheiten ab, oder aber er droht damit zu klagen. Ihr habt richtig gute Karten, denn selbst wenn er "drohen" sollte, könntet ihr unter dem Aspekt, ohnehin eine neue Wohnung suchen zu wollen, antworten, dass ihr seiner Aufforderung entsprechen wollt/möchtet und erklären, dass ihr sofort nach anderen Möglichkeiten (Wohnungen) sucht. Sollte er dann trotzdem klagen, wird jeder Richter nur kopfschüttelnd die Klage abweisen, weil es ja an sich nichts mehr gibt, auf das man klagen / hinarbeiten könnte, da ihr ja - wie gesagt - bereit seid, zu gehen.


    Vielleicht aber auch kann man den Vermieter davon überzeugen, einen guten, zahlenden Mieter - auch wenn mit Hund und Katz`- nicht laufen zu lassen, sondern zu akzeptieren. (Wie nah oder weit entfernt wohnt der Vermieter eigentlich?)

  • Der Vermieter wohnt ca. 15-20 KM von uns entfernt.


    Eben, mein Freund wohnt hier nun schon seit rund 10 Jahren - zuerst zu zweit, mittlerweile schon seit mehreren Jahren alleine.
    Er hat die Miete immer pünktlich gezahlt (wie gesagt, sogar über Jahre mit den Nebenkosten für 2 Personen, obwohl gar keine 2 Personen mehr hier wohnten. Da hat er nie wegen"gestresst" oder so) - da gab es nie Probleme. Das haben sogar die Vermieter in den Gesprächen mit Ihnen mehrmals bestätigt.


    Nun ja, den vermieter zu überzeugen, das wird wohl nichts werden - seine Front ist da, wieso auch immer, sehr verhärtet. Man bekommt sie nicht mehr ans Telefon und der letzte Versuch mit Ihnen nochmal schriftlich über alles zu kommunizieren, verlief leider auch von denen aus im Sande.
    Gut, das sind schon ältere Leute, so um die 70. Klar das die ne andere Einstellung zu paranormalen Sachen haben wie jüngere Generationen - aber dennoch ist und bleibt es meine Privatsache, womit ich mich beschäftige, vor allem dann, wenn man mir überhaupt nichts davon ansieht/anmerkt, bzw. ich wirklich nur in dem Forum aktiv mitarbeite und halt das ein oder ander Buch über ein solches Thema lese - das geht die doch absolut Null an....


    Gut, dann können wir uns ja relativ sicher sein, auf der "sicheren Seite" zu sein.
    Und dein letzter Vorschlag, wenn es hart auf hart kommt gleich zu erwähnen das wir ausziehen wollen und schon nach was neuem schauen, ist super!
    Vielen Dank für deine Hilfe, lirafe. :)