Ich habe mal wieder ein Problem.
Diesmal hat es aber nichts mit Hartz IV zu tun.
Und zwar folgendes:
Ich will bei meinem Freund einziehen.
Er wohnt in einem ca. 100qm großem Einfamilienhaus mit ca. 500qm Grundstück drum herum.
Das ganze befindet sich in einer ländlichen Wohngegend, auf gut Deutsch: auf dem Dorf.
Nun haben seine Vermieter bereits 2x mündlich per Telefon zugestimmt, dass ich mit meinen Tieren (2 (reine Wohnungs-) Katzen, 1 Jack-Russel-Terrier) dort einziehen darf.
Etwa 2 Wochen nach dieser Zustimmung haben sie das ganze Telefonisch widerrufen - mit der Begründung: Weil ich mich privat Hobbytechnisch mit paranormalen Themen beschäftige.
Klingt völlig Idiotisch - ich weiss - ist aber wirklich so passiert!
Nun weiss ich mittlerweile, dass sie mich nicht ablehnen dürfen, insofern §553 BGB nicht in Kraft tritt, was bei mir ja nicht der Fall ist.
Im Mietvertrag steht zur Tierhaltung folgendes: Keine Tiere, ausser 2 mitgebrachte Katzen.
Diese beiden Katzen hatte zum damaligen Zeitpunkt mein Freund - sie sind aber mittlerweile verstorben.
Ausserdem wohnen in der Nachbarschaft in mindestens jedem 2. Haus Hunde und/oder Katzen.
Nun weiss ich auch, dass diese Tierhaltungsklausel so wie sie im Mietvertrag steht, nicht Rechtsgültig ist, da sie auch das Halten von Kleintieren ausschliesst. Und das erneute Halten von Katzen könnten sie nur unter sehr schwerwiegenden Begründungen verbieten - wie z.B. wenn wir in einem Mehrfamilienhaus leben würden und die Nachbarn durch die Katzen belästigt wären.
Zum Hund gibt es mittlerweile auch viele Gerichtsurteile, die sagen das Hundehaltung zum normalen Lebensstandard mittlerweile dazu gehört - selbst in der Großstadt. Kommt allerdings im Einzelfall immer auf den Richter an...
Ok, meine Fragen sind nun:
1. Wenn wir die Vermieter schriftlich informieren, dass ich z.B. am 01.05.09 in das besagte Haus mit einziehe - was können die gegen uns machen?
Ich meine, meinen Einzug nicht erlauben können sie doch eigentlich nicht, eben wegen oben erwähntem Paragraphen...
Irgendwo habe ich auch gelesen, dass wir sogar die Zustimmung des Vermieters erklagen können.
2. Wir würden sie jaauch wegen den Tieren informieren, welche m8it einziehen würden. Was könnten die da gegen uns unternehmen?
Kennt sich hier vllt. jemand mit so etwas aus?
Bin für jeden Tip/Ratschlag dankbar.
Hab mir selbst schon die Finger wundgegoogelt, aber komm da im Moment einfach nicht mit weiter...