Eigene Wohnung möglich ?

  • Ich habe folgendes Problem.


    Ich (21 Jahre) wohne zur zeit bei meinem Vater (54 jahre) in einer 63 m2 Wohnung die 380 Euro Kostet er geht Arbeiten und ich bin ALG II empfänger.


    Seid über einem 1/2 jahr ist das so das die nachbarn die eingezogen sind schwere Alkoholiker sind die Tag und Nacht Trinken und dan sich betrunken die Köpfe bis um 4 Uhr Nachts einschlagen und auch mit Drogen handeln und das wirklich so oft das ich glaube dort oben Leben mehr Läute als es in der Stadt gibt. Da meinem Vater oft die nerven durchgehen, weil er euch ein Alkohol Problem hat, hat er sich oft mit denen angelegt und die Polizei war auch mehrmals in der Woche hier. Es könnte auch so sein das mein Vater sich eine eigene Wohnung sucht und mich nicht haben will, weil wir uns alles andere als Gut verstehen.


    Was ich mal wissen will ist ob die die möglichkeit besteht das ich allein eine Wohnung von der Arge bazahlt bekomme ?. oder zumindest den Teil den ich von der Arge für die jetzige wohnung bezahlt bekomme.


    Mein Bruder hatt mir mal angeboten 200 Euro an der Miete für meine Wohnung beizusteuer (der hat eine eigene Wohnung) da ich eine Wohnung mit 1 Zimmer 40 m2, 250 Euro kaltmiete und 100 Euro nebenkosten gefunden habe.


    Bitte um Antwort ich weiß keinen ausweg mehr!

  • Hallo Apollonius,


    wenn Dein Vater wegzieht und Dich nicht mitnimmt, musst Du ja irgendwo abbleiben. In diesem Fall gibt es durchaus eine Chance, dass Du eine eigene Wohnung genehmigt bekommst. Ob die ARGE für Deinen Lebensunterhalt alleinig aufkommen muss, oder aber Dein Vater für Unterhalt herangezogen wird, bliebe zu klären.
    Bleibt jedoch Dein Vater in der gemeinsamen Wohnung, wirst auch Du (da unter 25) bleiben müssen, es sei denn, es wäre nachweislich unzumutbarfür Dich, dort weiterhin zu wohnen.


    vG Berthold

  • Wenn es bei dir so schwierig ist würde ich dir empfehlen mit deinem SB zu sprechen und nachzufragen ob die Möglichkeit besteht das du in eine eigene Wohnung ziehen kannst.Es ist zwar so das du unter 25 nicht so ohne weiteres ausziehen darfst aber es ist auch nicht unmöglich wenn die Familiengegebenheiten wie bei dir schwierig sind.

  • Vielen Dank erst mal an alle.


    Ich habe mit meinem Sozialarbeiter der Arge gesprochen und der meint ich müsste das Schriftlich niederschreiben wenn besondere Umstände ein zusammenleben unmöglich machen.


    Das wärde ich auch machen das Ergebnis werde ich dan hier rein Posten wen es was gebracht hatt