Hartz IV-Selbständigkeit-Hilfe gesucht

  • Hallo an alle,
    nachdem ich nun bei Google etliche Artikel (zum Teil auch mit widersprüchlichen Aussagen) und man mir auch im Jobcenter unterschiedliche Auskünfte erteilt hat zum Thema Selbständigkeit bei Hartz IV, bitte ich hier um Hilfe.
    Aus gesundheitlichen Gründen ist es mir nicht möglich, einen Vollzeitjob zu finden, so dass ich lange überlegt habe, mich selbständig zu machen. Das dies mit Risiken verbunden ist, ist mir durchaus bewußt, aber trotzdem verstehe ich es als eine Möglichkeit, aus Hartz IV heraus zu kommen.
    Den Gründungszuschuss gibt es ja nur für ALG 1 -Empfänger. Was gibt es für Hartz IV-Empfänger? Gibt es da überhaupt einen Zuschuss? Muss man sich dann selbst krankenversichern?
    Gerade in der Anfangszeit der Selbständigkeit werden die Einnahmen kaum ausreichen, Miete, Krankenversicherung und die Grundsicherung zu bestreiten.
    Dann ist da eben auch noch das Problem, wenn es denn schief geht mit der Selbständigkeit und Aufträge ausbleiben oder nicht ausreichend sind? In der heutigen wirtschaftslage ist ja alles möglich.
    Ich bin für jede Hilfe und jeden Rat dankbar.


    Liebe Grüsse und Danke im Voraus
    Karin

  • hallo karin,
    erkundige dich in dem für dich zuständigen landratsamt (oder kreisfreie stadt) zu dem begriff EXISTENZGRÜNDERLEHRGANG
    evtl gibt es auch sowas wie ein innovationszentrum in deiner nähe, hier und in jedem arbeitsamt dürften beratungen stadtfinden...
    es gibt viele die sich bei eintreten von abhängigkeit nach HARTZ IV selbständig machen (wollen), dieser schritt sollte aber genau überlegt sein, denn ein scheitern ist nicht selten mit hohen privaten und finanziellen sorgen behaftet... daher sind diese existenzgründerberatungen auch wirklich wichtig!

  • Hallo Karin,


    wer hat dir denn erzählt, dass es den Existenzgründerzuschuss nur bei ALG I-Bezug gibt? Ich bekomme ALG II, war auf Kosten der ARGE in einem Existenzgründerseminar und hätte auch Existenzgründerzuschuss beantragen können, wenn ich nicht bei der Gutachtenstelle einen völlig unfähigen Gutachter gehabt hätte ...


    Und solange du auch nur einen Euro ALG II bekommst, bist du über die ARGE krankenversichert.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • hallo,


    also ich lese es auch so, das man nur als ALG I den zuschuß bekommt..


    Quelle:http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html


    Finanzielle Hilfen für Existenzgründer


    Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss. Dieser fasst die bisherigen Einzelmaßnahmen, das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zusammen.


    Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden zum 1. August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.


    Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
    Der Gründungszuschuss


    Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war.


    Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.


    Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
    Höhe, Dauer und Auszahlungsbedingung des Gründungszuschuss


    Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
    ...
    Bundesagentur für Arbeit Stand 05.05.2009


    ich lasse mich gern eines besseren belehren..


    lg
    BineNRW

  • So, auch wenn die Antwort etwas spät kommt:


    Der Gründungszuschuss ist etwas anderes als der Existenzgründungszuschuss. Bei ALG II-Bezug bekommt man auch nach Gründung weiterhin ALG II, solange dies notwendig ist. Natürlich muss man alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben angeben und bekommt so mitunter Abzüge, und nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss man dann die tatsächlichen Daten vorlegen zur Neuberechnung.


    Der Zuschuss kann für max. 24 Monate gewährt werden und beträgt 50 % der Regelleistung des Antragstellers + 10 % der Regelleistung jedes weiteren BG-Mitglieds. Dieser Zuschuss wird zusätzlich zum ALG II-Anspruch gezahlt und muss in keinem Fall zurückgezahlt werden, selbst wenn der Selbstständige bereits nach zwei Monaten so gut verdient, dass er komplett aus dem ALG II-Bezug rausfällt.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • :mad: hallo was hier Sachbearbeiter treiben bei der ARGE ist schon eine Unverschämtheit und Eingriff in Persönlichkeitsrechte und Grundrechte. Ich war Selbstständig die ARGE hat meine Selbstständigkeit zerstört
    und ich habe alle Kundenaufträge verloren.Weiterhin hat mich die ARGE Obdachlos gemacht mit Ihren Unverschämtheiten. Ich würde jedem abraten von Selbstständigkeit! Die ARGE gibt keine Ruhe die wollen bei dir in der Selbstständigkeit beim Betriebsablauf mit entscheiden durch unnötige Formulare und Nachforschungen.
    Und wenn du nicht mitarbeitest wie die wollen kommen die mit Unterstellungen wo keine sind. Also du hast nur Ärger und Probleme mit den, so dass du dich nicht auf den Betrieb konzentrieren kannst.


    liebe Grüße
    Lulu 22