Hallo,
bin neu hier und weis noch nicht wie das hier so funktioniert. Habe nun mal eine Frage. Ich lebe mit meinen beiden Kindern alleine und bekomme seit Jahren Hartz4. Meine Tochter ist 18 und geht noch zur Schule und mein Sohn wird 21 und ist zur Zeit arbeitslos. Denke im Sommer wenn er 1 Jahr ohne Arbeit ist wird er auch Hartz4 bekommen. Nun möchte ich noch in diesem Jahr mit meinem Freund zusamimenziehen. Dies wäre mit einem Umzug von ungefähr 140 km verbunden und die Kinder wollen nicht mitziehen. Sie möchten sich zusammen eine kleine 2-zw. Nun wollte ich wissen ob sie Anspruch auf Hartz4 haben. Das ich keinen Anspruch mehr habe wenn ich mit Freund zusammenwohne ist klar aber wie sieht es für die Kinder aus.
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Hallo sunflower,
im Normalfall können Kinder unter 25 keine eigene BG bilden/gründen, oder wie immer man es nennen mag. Auf der anderen Seite sind beide erwachsen und niemand kann Dich zwingen, sie in die neue Wohnung mitzunehmen. Irgendwo müssen sie aber wohnen und von irgendetwas müssen sie leben, insofern Kindergeld und ggf. Unterhaltszahlungen des Vaters hierfür nicht ausreichen.
Wäre denn überhaupt Platz für die Kinder in der Wohnung Deines Freundes?vG Berthold
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