Rückzahlung von Amt für falsch berechnete KDU - wie weit?

  • Folgende Sachlage:


    Ich habe einen Untermietsvertrag bei meinen Eltern (keine ALG2 Empfänger).
    Ich bin alleiniger ALG2 Bezieher.


    - Der Untermietsvertrag war von meiner Ausbildungszeit 1999 bis einschließlich April 2008
    - Die Höhe des Vertrages belief sich 9 Jahre auf 230€
    - Das Amt hat die KDU (Nürnberg) von 230€ gezahlt.


    - Der Untermietsvertrag ist aufgrund der Angleichung des Mietspiegels Ende April 2008 letztendlich doch geändert worden.
    - Die Höhe des Vertrages beläuft sich nun auf 265€
    - Das Amt hat eine Kopie dieses neuen Vertrages bekommen, der Fortzahlungsantrag wurde ebenfalls von mir angeglichen.
    - Das Amt hat diesen bei meine rletzten Verlängerung verschmissen, was mich dazu brachte den Antrag noch einmal persönlich ein zu reichen in der Leistungsabteilung Nürnberg, ebenfalls mit Kopien, und mir wurde gesagt "alles okay", dafür war für mich die Angelegenheit erledigt



    Nun folgendes Szenario:
    - Nach durchsehen meiner Unterlagen (da kurz vor Umzug, den das Amt nicht übernimmt) fielen mir meine Fortzahlungsanträge in's Auge
    - Die KDU ist darin seit Mai 2008 bis heute mit 230€ deklariert, mein Mietvertrag beläuft sich jedoch auf 265€



    Fragen dazu:
    a) Ist dies rechtens? Wenn ja, wieso?
    Im Vertrag steht, das diese Miete auch eine Heizkostenpauschale beinhaltet, jedoch keine Warmwasseraubereitung oder ähnliches (was das Amt ja mit 14% der Heizkosten abzieht)


    b) Wie kann ich das Beanstanden?


    c) Wie weit "zurück" kann ich das Beanstanden?
    Von mir wird Ehrlichkeit verlangt, und muss meine Meldepflichten einhalten. Was aber wenn das Amt jedoch ein Fehler unterlaufen ist, trotz meiner Sorgfältigkeit/Ehrlichkeit? Kann das Amt dann sagen "nicht unser Problem".


    d) Wenn ich eine Rückzahlung bekomme seitens vom Amt, können die das wieder umdrehen und sagen "Wir haben Ihnen unrechtens zu viel gezahlt"? Oder sagen die dann "einen Monat keine Zahlung", oder ähnliche Spielchen?


    e) Gibt es gerichtliche Urteile/Paragraphen die für mich Vorteilhaft/Befürwortend sind?



    Vielen Dank im Vorraus für das Klären der Angelegenheit




    EDIT - 17MAR09:
    Nqch einem Anruf bei der Leistungsabteilung hat sich herausgestellt, dass meine Unterlagen bereits seit einem Jahr vorlagen, diese aber aus unbekannten Gründen nicht in der Neuberechnung berücksichtigt wurden. Sprich es war kein Verschulden auf meiner Seite, sondern Seitens der ARGE.


    Es wurde sich am Telefon entschuldigt und eine Überprüfung eingeleitet, mit hoher wahrscheinlichkeit auf Rückzahlung seit meinem Änderrungsantrag im Juni 2008. Da dies aber eine telefonische Aussage war, besteht keine Garantie. Erst eine schriftliche Antwort (dauer ca 2 Wochen) wird mehr Aufschluss.geben.