Hartz 4-Empfänger und Bafög-Empfängerin

  • Hallo!!!


    Mein Freund und ich wollen zusammenziehen. Er ist zur Zeit arbeitslos und ich studiere und erhalte Bafög. Ich habe gedacht, dass dann das Amt seinen Mietanteil übernimmt und ich eben meinen selbst aufbringen muss. Als er beim Amt war haben die ihm aber gesagt, weil ich Bafög empfange können wir nach einer Wohnung schauen, die den Vorgaben für 2 Personen entspricht und das Amt bezahlt die dann. Stimmt das? Würde ich alleine ausziehen hätte ich ja auch keinen Anspruch, deshalb erscheint mir das unlogisch.
    Des Weitern frage ich mich was dem Amt am wichtigsten ist, dass die Quadratmeter stimmen oder der Mietpreis? Es könnte sein, dass wir eine Wohnung bekommen würden, die zwar 10qm größer wie erlaubt ist, dafür aber mit der Kaltmiete zu nicht teuer ist. Könnte es sein, dass diese Wohnung dann nicht erlaubt wird, weil die dann ja mehr Heizkosten verursachen kann?


    Hoffe mir kann jemand helfen!

  • Ihr könnt zwar zusammen in eine Wohnung ziehen aber dazu solltet ihr schon bei der ARGE erfragen wie groß und teuer die Wohnung sein darf.Außerdem ist es wichtig zu wissen wie alt dein Freund ist und ob er überhaupt Leistungen beziehen kann.Wenn er noch unter 25 ist und Zuhause wohnt wären seine Eltern noch unterhaltspflichtig und er kann nicht einfach so ausziehen und Leistungen beantragen.Dann müßtest du aus deinem Bafög alle Kosten bestreiten.Wenn er nun ausziehen kann und auch Leistungen bekommen würde so wäre zu überlegen ob ihr zunächst zusammenzieht aber noch nicht füreinander einsteht so das ihr euch die Miete teilt.Ansonsten werdet ihr als BG gerechnet und dein Bafög würde als Einkommen angerechnet werden.

  • Hallo,


    dein bafög kann nicht auf den Leistungsanpruch deines Freundes angerechnet werden. Es handelt sich um zweckgebundene Einnahmen die zur Finanzierung des Studiums!


    Solltest du noch einen Nebenjob haben, können diese Einnahmen auf den Leistungsanspruch deines Freundes angerechnet werden, sofern ihr als Bedarfsgemeinschaft geltet.


    Sollten deinem Freund ALG2 Leistungen zustehen und dem Umzug stattgegenen werden, wird die Miete nur anteilig für deinen Freund gezahlt. Deinen Mietanteil musst du selber finanzieren, da du als Student keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen hast.

  • Also mein Freund erhält Leistungen und der Umzug ist kein Problem, da er in dem Haus seiner verstorbenen Großeltern wohnt und dieses verkauft wird.


    Wann würden wir denn als Bedarfsgemeinschaft gelten und wann nicht?
    Und was heißt, dass mein Einkommen von einem Nebenjob auf seine Leistung angerechnet werden? bzw. ab wieviel Einkommen meinerseits?


    Danke für die Antworten!!!

  • Als BG werdet ihr gerechnet wenn ihr zusammenlebt und füreinander einsteht also alle Dinge gemeinsam kauft und macht.Ihr könnt in der ARGE angeben das ihr zwar zusammenlebt aber noch nicht gemeinsam wirtschaftet sondern jeder für sich.Also das Zusammenleben zunächst erstmal probieren wollt.Nach einem Jahr werdet ihr automatisch als BG gerechnet.Für dein Einkommen hast du eine Freigrenze von 100 Euro und dann 20% auf den Rest alles andere wird auf das ALG2 deines Freundes angerechnet.

  • Hallo,


    die Freigrenze für einen Bafögempfänger der mit einem ALG2 Empfänger in einer BG lebt, gestaltet sich anders.
    Es können ebenfalls Studienkosten (Semesterbeitrag, Bücher, Material etc) als Freibetrag geltend gemacht werden.