Ich hab da ein problem,ich bin mit meiner Frau in der gleichen Krankenkasse,wir haben im Jahr 2008 Zuzahlungen für Medikamente usw. in Höhe von 448,00 EURO geleistet.
Nun haben wir einen Antrrag auf Erstattung der über die Belastungsgrenze gezahlten Beträge gestellt,wir bekommen nun 426,22 EURO von der Krankenkasse erstattet.
Nun meine Frage wird uns dieser Erstattungsbetrag als Einkommen angerechnet oder nicht ?
Wir müssen Ende April einen Fortzahlungsantrag für ALG II stellen.
Vielen Dank für die Antworten.
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Hallo,
nein die Erstattung wird euch nicht auf die ALG Leistungen angerechnet, da ihr mit euren Regelleistungen in Vorschuss gegangen seid.
Aber direkt der Arge mitteilen, damit es nicht zu Missverständissen (Kontoauszüge etc.) kommt.
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Hallo Salle,
Danke für die schnelle Antwort,wir würden uns ganz sicher Freuen wenn es so ist,ich hoffe das nicht jede ARGE das so machen kann wie sie gerade möchte!!
Muß ich der ARGE den Erhalt dieser Rückzahlung sofort melden oder erst bei der Neuen Antragstellung Ende April Anfang Mai ??
vielen dank im Voraus
hekra50 -
Ihr solltet der Arge die Rückzahlung sofort mitteilen aber wie schon gesagt wurde darf das nicht als Einkommen gerechnet werden da ihr eigentlich die Zuzahlungen gar nicht hättet leisten müssen.
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Danke Kitty für Deine Antwort,
wir werden den Erhalt sofort der ARGE melden damit es keine Probleme gibt!!
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