Wann kann ich Wohngeld beantragen???

  • Ich muss mal ganz blöde fragen :rolleyes:


    Wie es aussieht muss ich demnächst einen Antrag auf ALg2 stellen...was ich nur ungern möchte!!!
    Deswegen habe ich gedacht, wenn ich mir einen Minijob (400,-) suche, kann ich dann zusätzlich Wohngeld beantragen? (Wohne mit meinem Freund zusammen, er ist noch Azubi, verdient netto 350,-)


    Sollte ich aber so schnell keinen Minijob finden, kann man dann auch ohne Arbeitsnachweis (oder was auch immer ;) ) Wohngeld beantragen?


    Ich hoffe mir kann jemand helfen!


    Vielen dank

  • Hallo Sarafina,


    ich denke du brauchst irgendeinen Nachweis um Wohngeld zu beantragen.
    Aber wie soll das überhaupt funktionieren, du willst ausschließlich von Wohngeld leben? Das ist nur ein Zuschuss zur Miete, also nichtmal die wird annähernd voll bezahlt.
    Außerdem was ist dann mit deiner Krankenversicherung, du bist dazu verpflichtet eine zu haben. Das gilt übrigens auch für einen Minijob. Mal ganz zu schweigen davon, was ist wenn du mal ernsthaft krank bist.


    Klar ist es nicht schön zum Jobcenter zu müssen, aber du musst doch von irgendetwas leben.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    Wohngeld wird dir unter diesen Vorraussetzungen nicht gewährt. Wie Jalale bereits anmerkte ist dein Bedarf mit Zahlung des Wohngeldes noch lange nicht gedeckt. Wohngeld wird aber nur gezahlt wenn durch dieses, deine Lebenserhaltungskosten auch sicher gestellt wird.

  • Wenn du einen Minijob hast und dazu das Ausbildungsgeld deines Freundes kannst du natürlich Wohngeld beantragen und du könntest dieses Wohngeld auch beantragen wenn du keinen Job hättest denn dein Freund hat ja ein Einkommen.Es frägt sich nur ob ihr mit dem Geld dann auskommen würdet.Bekommt dein Freund noch Kindergeld?Ich denke das du besser dran bist wenn du ALG2 beantragst denn dann hast du einerseits einen Wohnzuschuß und andererseits Geld zum Leben.Es ist ja nicht gesagt das du dauerhaft auf dieses Geld angewiesen bist aber bis ihr beide einen festen Job habt ist es sicher eine Alternative.

  • Vielen lieben dank ihr drei! :)
    ja...das mit der versicherung stimmt leider, werde ja im juni 23 und bin ja dann nicht mehr versichert...ihr habt recht muss dann wohl oder übel eine antrag stellen auf alg2.


    ein schönes wochenende wünsch ich

  • kleiner Nachtrag...400€ + 330€ decken nicht den Bedarf von 2 Personen, demnach ist der Bezug von Wohngeld unter diesen Vorrasussetzungen ausgeschlossen, egal ob beide zusammen den Antrag stellen!


    Wie bereits angemerkt wird Wohngeld nur dann bewilligt, wenn durch Zahlung (wohngeld ist eine Bezuschussung) der Lebensunterhalt sichergestellt werden kann! Das ist hier nicht der Fall!