Hallo Ihr Lieben,
gestern war ich wiedermal bei der ARGE um einen neuen Antrag abzugeben...bisher erhielt ich rund 50€ für kostenaufwändige Ernährung...(Diabetes) nun teilte man mir mit, das dies vom Gesetzgeber gestrichen sei...gäbe es nur noch bei Krebs und Niereninsuffizienz...weiß jemand ob und wo man das nachlesen kann oder ob das nur wieder einfach ein Trick der Arge ist, um Geld zu sparen und von vornherein einem "Widerspruch" entgegenzuwirken...
Vielen Dank fürs lesen und antworten
L.G. Zwirni
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Hallo Ihr Lieben,
gestern war ich wiedermal bei der ARGE um einen neuen Antrag abzugeben...bisher erhielt ich rund 50€ für kostenaufwändige Ernährung...(Diabetes) nun teilte man mir mit, das dies vom Gesetzgeber gestrichen sei...gäbe es nur noch bei Krebs und Niereninsuffizienz...weiß jemand ob und wo man das nachlesen kann oder ob das nur wieder einfach ein Trick der Arge ist, um Geld zu sparen und von vornherein einem "Widerspruch" entgegenzuwirken...
Vielen Dank fürs lesen und antworten
L.G. Zwirni1. es stimmt.
2. Solche Tricks gibt es nicht
3. nächstes mal bitte und "Anspruch und Leistungen" solch ein Thema eröffnen.
Gruß
Diablo
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Hy erstmal mit diesem thema sind unser verein Horizont.e.V schon fast durch mir wurde Diabetes typ II der mehrbedarf jedenfalls nach wiederspruch weiterhin bis juni bewilligt.wichtig du machst einen wiederspruch wenn du mir deine email gibst schick ich dir einen vorgefertigten wiederspruch zu.Da der mehrbedarf derzeit nur auf eine empfehleung basiert ist das kein recht.wenn ich dir empfehle bei rot über ne ampel wirst du mit bußgeld bestrafft.also wichtig.Wiederspruch aufgrund einer empfehlung eines vereines "Deutscher verein für soziale fürsorge e.V" diese stellt eben kein recht da
ansonnsten kannst mich auch so anschreibengruß wenzel
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Hallo Zwirni!"
Private Nachricht!
Gruss
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Hallo Wenzel
Habe Antrag auf Mehrbedarf gestellt abgelehnt was tun.
Gruß barky54 -
hier meinen wiederspruch.bei der arge einzelprüfung beantragen danach geht es zum gesundheitsamt.lehnt dieser ab bleibt das sozialgeschicht.klagen mit begründung des wiederspruches
Gegen Empfangsbestätigung
BG Nr:.....................................
Ihr Schreiben vom…………………..
(Ablehnung des Mehrbedarfs für kostenaufwendige Ernährung)WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem § 21 Abs. 5 SGB II lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Die ARGE´n sind laut Arbeitsagentur für Arbeit strikt angewiesen, den Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung zu kürzen, oder gar ganz zu streichen.
Dies beruht auf einer Empfehlung des Vereins „Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.“
Nun haben aber die Empfehlungen des o.g. Vereins, keinerlei Rechtswirkung, auch wenn die BA in ihrer „Hega 05/08 – 23 Prüfung des Mehrbedarfs, wegen kostenaufwendiger Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II) (GA Nr. 172008) die ARGE´n und Optionskommunen anweist, sich zwingend daran zu halten.
Zudem verhält es sich grundsätzlich so, dass die BA, sowie die ARGE´n gar keine Ermächtigungsgrundlage hat (Siehe § 27 SGB II), zu entscheiden bei welchen Krankheiten man Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II erhält / oder wie hoch der jeweilige Mehrbedarf ist.
Die Anmaßung der BA sowie der ARGE´n dürfte damit klar rechtswidrig sein, denn eine solche Festlegung darf nur die Bundesregierung treffen.
Sollte mein Widerspruch abgelehnt werden, werde ich mit Sicherheit, was mir auch rechtlich zusteht, Klage bei dem zuständigen Sozialgericht einreichen, da ich der Meinung bin, dass man mit uns Hartz IV Empfängern nicht machen kann, was man will.Anbei noch meine persönliche Mehrbedarfsrechnung
1) Durch Ankauf von Fettarmen Stoffen (Becel ) hab ich schon einen Mehraufwand von ca 12 € gegenüber anderen Fetten und ölen
2) Durch die vielen Zwichenmahlzeiten erhöht sich mein Mehrbedarf an Obst um ca 25 € (kaufen sie sich derzeit ein paar Erdbeeren und sie wissen wovon ich schreibe) .
3) Durch Ankauf Von Ballastreichen Brotsorten (Sesam und andere Körner Sorten) entsteht gegenüber dem Billigen Weizenmischbrot ein Mehrbedarf von rd 15 €
4) Ein weiterer Posten des Mehrbedarfs sind Zwichenmahlzeiten beim 1€ job und bei Ausübung meines Ehrenamtes oder sonstige Tätigkeiten. Dazu hab ich immer etwas Ballastreiches dabei dieses sind verschiedene Produkte, die ich leider nicht geschenkt bekomme also wieder ca 10-15 €
5) Durch Gemüse allein entsteht in der jetzigen zeit alleine schon ein Mehrbedarf von rund 10€. Da ich nicht jeden tag Spinat essen möchte wenn auch ungleich billiger ist.
Nudeln und sonstiges wurde bei uns fast komplett gestrichen. Dieses wollte ich ihnen nur mal mitteilen. Wie sie reagieren bleibt ihnen überlassenMit freundlichen Grüßen
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Hallo Wenzel
Ich habe dein Widerspruch gelsen, hast du damit erfog gehabt. Meine Klarge läuft seit Januar 09, das wird sich bis nästes Jahr hinziehen. Ich denke das Ich keine große schangse habe weil alles bei der anhörung nieter gemacht wird in Baden-Würtenberg.kasimoto
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