Anspruch auf Hartz4 bei Teilzeitjob?

  • Wenn du komplett gesund sein solltest, bist du leider verpflichtet, dich - solange du Hilfe empfängst - auch für eine Vollzeitstelle zur Verfügung zu stellen, damit du irgendwann wieder auf eigenen Füßen stehst. Natürlich gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise Betreuung jüngerer Kinder, Krankheit oder so, die rechtfertigen, dass man zunächst nur Teilzeit arbeiten kann/möchte.


    Im Übrigen ist es so, wie Berthold2008 schreibt. Du errechnest deinen Bedarf, ziehst dein Einkommen ab - und erhälst die Differenz.

  • Hallo,


    natürlich steht es dir frei, eine Teilzeitstelle anzunehmen, wenn durch diese dein Bedarf gedeckt ist.


    Jetzt ausrechnen zu wollen, was dir bei einer Teilzeitstelle eventuell noch an ergänzenden ALG2 Leistungen zustehen könnte, ist natürlich schwierig. Zu den wichtigsten Fakten gehört schließlich der zu erwartende Verdienst!