Wie lange habt ihr auf Antwort warten müssen?

  • Hallo sarafina,


    meines Wissens muss der Antrag innerhalb von 4 Wochen bearbeitet werden. Sollte es länger dauern, könntest Du eine "Untätigkeitsklage" androhen.


    vG Berthold



    Eine Pauschle aussage kann man nicht treffen. Es dauert eben so lange wie es dauert.


    Bevor du dirket zm Gericht rennst, kannst du ja vielleicht erst mal deine Arge fragen, wie lange es noch dauert.
    Du kannst auch u. U. mittelosigkeit geltend machen.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Eine Pauschle aussage kann man nicht treffen. Es dauert eben so lange wie es dauert.
    Diablo


    Stimmt.


    Nur eine Säumnisklage kann erst nach 3 monaten eingereicht werden.


    Man sollte vorher noch Diensaufsicht Beschwerde beim Dienststellen Leiter einreichen.
    Dieser sollte innerhalb von 2 Wochen stellung dazu nehmen, macht er dies nicht, Klage beim Sozialgericht.


    So mache ich es gerade, warte schon seit 5 Monaten auf eine bestätigung zu einem Antrag.


    Gruß


    Tommy

  • Die Aussage von Diablo ist doch wiedermal typisch ARGE.Die ARGE hat den Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten und kann sich nicht ewig Zeit lassen weil die Antragsteller schließlich auf ihre Leistungen angewiesen sind.Ich denke auch das vier Wochen Wartezeit durchaus angemessen sind. Ich habe meist so zwei bis drei Wochen gewartet was eigentlich normal ist.Am besten ist es du frägst öfters mal nach dann geht es meistens etwas schneller oder gehst gleich persönlich vorbei damit habe ich die besten Erfahrungen gemacht denn da müssen sie sich mit dir auseinandersetzen und können dich nicht so schnell abwimmeln.

  • @ kitty


    Da stimme ich Dir voll und ganz zu: Sitzen bleiben bis sich was tut und sei es einen Vorschuss zu bekommen. Wer sich abwimmeln läßt wird sehr schnell als nicht so dringlich befunden.


    LG Berthold



    Ich weiß ja nicht wo ihr alle so lebt, Aber in unserer Kommune haben wir über 100000 BGs. da kann es halt schon mal dauern, bis ein Antrag bewilligt ist.


    In einer 10000 man stadt ist eben nicht so viel los ;)


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @ Diablo,


    ich gehe mal davon aus, dass Du nicht mehr Fälle pro Tag zu bearbeiten hast, als ein SB in einer kleineren ARGE. Vielleicht auch öfter mal daran denken, dass hinter jedem Fall Menschen stehen, die von irgend etwas leben müssen und die entsprechenden §§, welche ihnen dennoch überbrückend etwas Geld bringen könnten, nicht kennen.
    Wenn das System nicht funktioniert muss es verbessert werden! Mehr Personal oder schneller arbeiten!


    vG Berthold

  • Natürlich gibt es kleine und große Städte und dementsprechend sind auch die Antragstellungen.Allerdings gibt es in größeren ARGEn auch mehr Personal und die SB rechnen die Leistungen ja nicht im Kopf aus dazu wären viele gar nicht in der Lage die können einen ja noch nicht mal das was sie da errechnet haben ordentlich erklären sondern das macht alles der Computer.Insofern sind vier Wochen Bearbeitungszeit mehr als genug und wenn ich mal in der ARGE bin und dann sehe wieviele von den Mitarbeitern da im Gang stehen und sich die Erlebnisse des letzten Tages erzählen dann haben die noch genug Zeit die sie ganz einfach mal dafür verwenden sollten für was sie vom Staat bezahlt werden.

  • Hba mich heute nochmal mit meiner Vorgesetzten über den Sachverhalt unterhalten.


    Sie ist ebenfalls der Meinung, dass man das nicht Pauschalisieren kann.


    Dazu folgende Ausführungen:


    Natürlich sind alle mitarbeiter der Arge dazu angehalten, die Grandanträge so schnell wie möglich zu bearbeiten (was ich für meinen Fall auch tue)[Tatsächlich geben meine Kollegin und ich, den grundantrag spätestens 5 Tage nachdem alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen Frei]


    Man muss aber auch folgendes bedenken:


    Wenn den Kunde zur Grundantragsabgabe erscheint und nicht alle unterlagen Mitbringt (man bekommt bei der Antragsstellung eine Checkliste, auf welcher alle benötigten Unterlagen vorliegen). und ich die Unterlagen dann erst von ihm anfordern muss, zieht dass das ganze natürlich eine Weile in die Länge.


    Selbst nach Anfoderung der Unterlagen(mit verweis auf die Mitwirkungspflicht), habe ich unterklagen erst 4 Wochen Später bekommen.


    Darauf war im übrigen bezogen, dass man die Antragsbearbeitung nicht pauschalisieren kann.



    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • fristen:


    4 wochen bei antrag als vorschuss (§ 42 SGB I)
    üblicherweise soll antrag auf alg II als vorschussantrag auszulegen, auch wenn dies nie passiert


    6 monate für verwaltungsverfahren
    3 monate für widerspruchsverfahren
    (§ 88 SGG)


    es sei denn, es liegt ein zureichender grund für eine verzögerung vor und der betroffene ist benachrichtigt worden.