Hallo liebe Mitglieder,
da ich seit 2008 in die neue Unterhaltsreform für nicht verheiratete Ehepaare falle, habe ich ein paar Fragen an euch. Ich zahle für mein Kind (2) und die "Ex-Frau" (die Harz IV bezieht) einen regelmäßigen Unterhalt. Wir leben seit 10/2007 getrennt und waren nicht verheiratet.
Frage 1: Ich möchte mit meinen neuen Partner zusammenziehen .. wird ihr Einkommen zur Unterhaltsberechnung (für Kind u. EX-Frau) herangezogen wenn wir zusammenleben oder wird nur mein Einkommen berechnet?
Frage 2: nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes entfällt der Unterhaltsanspruch/Betreuungsunterhalt lt.Unterhaltsreform für die Ex-Frau. Das Kind ist gesund, ein KIKA Platz ist auch vorhanden. Kann ich mir da sicher sein das ich keine Zahlungen an die Frau mehr leisten muß?
Danke
Bobfan