Hallo,
vielleicht weiß hier jemand eine Antwort??
Folgender Sachverhalt:
Der Kindesvater zahlt für zwei Kinder zusammen 568 Euro Unterhalt (Zahlbetrag).
Das Kindergeld bekommt die Kindesmutter in voller Höhe.
Die Mutter bekommt ALG II.
Der Anspruch ist anscheinend zur ARGE nicht übergeleitet worden (keine Mitteilung
hierüber).
Welchen Anspruch hat die Kindesmutter demnach?? Wird der Kindesunterhalt
in voller Höhe angerechnet??? Vielen Dank im Voraus für eine Nachricht.
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Den Thread gibt es schon und es wurde dir da auch bereits geantwortet.
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