Hallo,
noch beziehe ich kein ALG II. Mein Berufsberater von der Arbeitsagentur hat mir geraden erst eine Weiterbildung zu beginnen, die die Arbeitsagentur zahlt und erst danach ALG II zu beantragen.
Werden denn bei Erhaltung von ALG II keine Weiterbildungen bewilligt?
Viele Grüße
dieKleine