Hallo,
bin neu hier und habe das Forum schon gut durchsucht. Ich habe eine Frage bezüglich meines Nebenjobs. Die Regelung mit den maximal 15h Arbeit pro Woche trifft ja nur für ALG I zu denke ich mal. Das heißt man kann also mehr wie 15h pro Woche arbeiten, wobei dann der Verdienst entsprechend angerechnet wird. Nun meinte meine SB im letzen Gespräch das man mit einer Arbeit von mehr als 15h aus der Vermittlung fallen würde. Stimmt das?
Viele Grüße
Nicolle