Bedarfsgemeinschaft und Work and Travel?

  • Hallo liebe User,
    ich habe mich entschieden, dem Forum beizutreten ,da ich eine Frage habe ,die mir bisher nicht wirklich beantwortet werden konnte. Deshalb hoffe ich ,dass mir hier weitergeholfen werden kann. Lange Rede kurzer Sinn, hier ist meine Situation und meine Frage:


    Ich(20) lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft, meine Eltern sind geschieden und mein Vater bezahlt mir Unterhalt. Jetzt werde ich im Sommer(Ende Juni) die Schule beenden und wollte vielleicht 3 Monate nach Australien gehen (Work and Travel),bevor ich am 1.10 mein Zivi anfange. Würde das überhaupt gehen und wenn ja ,was würde sich für meine Mutter und mich ändern? In Australien würde ich ja Geld verdienen, um über die Runden dort zu kommen ,würde das Geld nun der Bedarfsgemeinschaft angerechnet ,oder wie sieht das aus?
    Oder würde es zu anderen Änderungen für meine Mutter kommen?


    Ich bin wirklich über jeden Ratschlag dankbar und falls noch Fragen bestehen, beantworte ich sie umgehend.


    Liebe Grüße Masdawer

  • Wenn du ins Ausland gehst fällst du aus der BG raus und deine MUtter müßte allein Leistungen beziehen.Alles was du verdienst gehört dir und hat mit deiner MUtter nichts zu tun.Ob sich für deine Mutter an der Wohnsituation etwas ändert kann ich so nicht sagen weil ich nicht weiß wie groß eure Wohnung ist und ob deine Mutter nach deinem Weggang dann in der Wohnung verbleiben könnte.

  • Wenn du ins Ausland gehst fällst du aus der BG raus und deine MUtter müßte allein Leistungen beziehen.Alles was du verdienst gehört dir und hat mit deiner MUtter nichts zu tun.Ob sich für deine Mutter an der Wohnsituation etwas ändert kann ich so nicht sagen weil ich nicht weiß wie groß eure Wohnung ist und ob deine Mutter nach deinem Weggang dann in der Wohnung verbleiben könnte.



    Dazu stellt sich die Frage, ob du nach den 3 Monaten wieder bei deinem Mutter einziehen willst. Wenn ja, ist das mit der Wohnungsgröße irrelevant, da es 6 Monate dauert, bis die Kosten der Unterklunft von Seiten der Arge auf das angemessene Niveau angepasst werden.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Zitat

    Dazu stellt sich die Frage, ob du nach den 3 Monaten wieder bei deinem Mutter einziehen willst.


    Ja, nach den 3 Monaten werde ich wieder bei meiner Mutter einziehen. Also müsste ich mich vor dem Auslandsaufenthalt bei der Arge wegen der BG abmelden und danach wieder anmelden?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Eine letzte Frage stellt sich mir aber noch, ob ich noch weiter Unterhalt von meinem Vater bekomme ,oder fällt der Unterhalt weg ,da ich in Australien auch ein wenig Geld verdienen werde?


    Danke für eure schnelle und informationsreiche Antworten

  • Eine letzte Frage stellt sich mir aber noch, ob ich noch weiter Unterhalt von meinem Vater bekomme ,oder fällt der Unterhalt weg ,da ich in Australien auch ein wenig Geld verdienen werde?


    Danke für eure schnelle und informationsreiche Antworten


    Da kann ich nur mutmaßen, da ich es nicht genau weiß.


    Ich würde sagen, das du den Unterhalt weiter bekommst, da diese ja dazu da ist deine Lebensunterhalt zu sichern.
    Ich würde aber mal beim Jugendamt nachfragen, die können dir da qualifiziertere auskünfte geben.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter