Hallo zusammen,
bin gestern auf die Seite gestossen und hätte gleich einige Fragen:
Meine Freundin und ich mit kleinem Kind bekommen als Bedarfsgemeinschaft ALG II.Wir haben nun die Möglichkeit aus unserer viel zu kleinen 1.5 Zi.-Wohnung in eine 3 Zi.-Wohnung mit ca. 100qm umzuziehen.
Diese Wohnung würde uns all incl. ca.750 Euro kosten.Sie liegt somit sowohl in Bezug auf Größe als auch
Preis über den Richtlinien des Amtes; wir wollen diese Wohnung aber sehr gerne beziehen, zumal ich
mein Studium im Sommer abgeschlossen habe (schreibe gerade als "Externer" meine Diplomarbeit) und dann hoffe Arbeit zu haben und meine Freundin mit fortlaufendem Arbeitsvertrag noch gut 1Jahr in Elternzeit ist.
Nun haben wir uns folgende Möglichkeiten überlegt:
1. Wir teilen dem Amt unseren Umzug nicht mit und hoffen das halbe Jahr bis zum Sommer unentdeckt zu bleiben.
2.Wir teilen dem Amt unseren Umzug vorher mit und ziehen auch um, wenn es uns nicht erlaubt wird.
3.Wir teilen dem Amt unseren Umzug im nachhinein mit.
4.Wir nehmen pro forma einen Untermieter mit rein ,so daß wir ungefähr die in Berlin gültigen Vorgaben zu
Wohnungspreis und -größe erfüllen.
Wozu könnt ihr uns raten bzw. abraten und was wären die Kürzungen/Streichungen mit denen man jeweils
zu rechnen hätte, falls einem das Amt dahinter kommt.
Danke im Vorraus James