Bräuchte mal eure Hilfe

  • Hey leute,


    Ich (20) bin neu hier und habe mal einige fragen an euch.


    Meine mutter hat derzeit eine firma die aber bald geschlossen werden soll, in der ich auch arbeite


    so wenn sie geschlossen wird bräuchte ich ja auch eine wohnung denn mit meiner mutter zusammenziehen will ich nicht mehr da wir öfters streit haben, und ihr freund mich auch schon en paar mal rauswerfen wollte.


    Jetzt die frage, wenn ich arbeitslos werde zahlt dann das amt für mich? bei meinem vater bin ich mir nicht sicher ob er was zahlen kann da ich ja nicht weiss was er verdient. Und wenn die firma geschlossen ist iss ja logisch das meine mutter nichts zahlen kann für mich da sie ja dann selber unterstützung braucht bis sie eine neue arbeit hat.


  • Ich wäre auch dierekt bereit eine umschulung zu machen zum berufskraftfahrer.

  • Was hat das Schließen der Firma deiner Mutter mit deiner Wohnsituation zu tun?Wohnst du in der Firma oder noch bei deiner Mutter?Du kannst dir sicher eine eigene Wohnung suchen die du aber selbst wirst finanzieren müssen.Wenn du arbeitslos wirst welche Leistungen kannst du dann beziehen?ALG1 oder ALG2?Da du unter 25 bist wird dir das Amt nicht einfach so eine eigene Wohnung finanzieren da deine Eltern noch für dich aufkommen müßten.Um ausziehen zu können mußt du einen ordentlichen Grund haben.Wenn du eine zweite Ausbildung machen willst dann bekommst du gar kein ALG2 weil du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und eine Umschulung bekommst du auch nicht gleich.

  • ich wohne noch bei meiner mutter,meine mutter kann doch nicht mehr für mich aufkommen wenn sie die firma schliesst, und mein vater sagt immer er würde nur 900€ verdienen was aber nicht sien kann er bezahlt seid 2 jahren kein unterhalt mehr für mich trotzdem das ich nur en 400€ job hatte also sprich en minijob kindergeld bekomme ich auch seid 2 jahren keins mehr. und ich mache mit 20 sicherlich keine ausbildung mehr bringt heutzutage eh nichtsmehr, wiehoch wäre das alg2 denn?

  • Hallo BineNRW,


    wenn sich benny89 nicht in einer Ausbildung befindet, bekommt er auch kein Kindergeld mehr.


    benny89 : du kannst einen Antrag auf ALG II stellen, musst alle Unterlagen von deinen Eltern einreichen, da diese unterhaltspflichtig sind, dann wird dein Bedarf geprüft.
    Wieso mit 20 keine Ausbildung? Hast du schon eine Ausbildung in der Tasche? Was ist denn das für eine Einstellung? Wie willst du überhaupt einen Job bekommen ohne Ausbildung?


    LG, Jalale.

  • jalale


    wie versteht man dies dann?:
    Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz


    Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.


    Zeit zwischen zwei Ausbildungen


    Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.


    bitte versuch mir das zu erklären, irgendwie versteh ich es wohl falsch..*denk
    Danke
    LG
    BineNRW

  • das problem liegt daran, wenn sie die firma bald schliesst und dann selbst vom amt leben wird die erste zeit, dann kann sie ja nicht für mich aufkommen. und mein vater da kannste einen drauf lassen das der nichts zahlt an mich genauso wie der unterhalt wo ich ja seid 2 jahren nicht mehr von ihm bekomme....


    und ich will halt nicht mehr mit ihr zusammen wohnen da wir uns nicht mehr sogut verstehn... und von heute auf morgen findet kein mensch dierekt arbeit... deswegen bräuchte ich ja diese unterstützung vom amt...

  • Hallo BineNRW,


    also meines Wissens hat ein Kind Anspruch auf Kindergeld bis es 18 ist. Wenn es sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert, besteht maximal Anspruch bis Vollendendung des 25. Lebensjahres.
    Steht auch hier im Infoteil so. Aber ich weiß ja nicht woher du deine Angaben hast. Ich kann auch Unrecht haben, kenne keinen speziellen Fall.
    Vielleicht kann sich an dieser Stelle ja mal noch einer einklinken zu diesem Thema.


    Benny , du hast keinen Anspruch auf ALG II wenn du noch keine 25 bist. Und wenn du dich mit deiner Mutter nicht gut verstehst, ist das kein Auszugsgrund. Da bedarf schwerwiegender Vorkommnisse, die von einem Sozialarbeiter geprüft werden müssen.
    Wenn deine Mutter ALG II bezieht, bildest du mit ihr eine BG und sie kriegt für dich auch Geld. Ob du nun Kindergeld bekommst oder nicht, ist dabei egal, entsprechend sind es eben mehr oder weniger vom Amt.


    LG, Jalale.

  • Hallo BineNRW,


    also meines Wissens hat ein Kind Anspruch auf Kindergeld bis es 18 ist. Wenn es sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert, besteht maximal Anspruch bis Vollendendung des 25. Lebensjahres.
    Steht auch hier im Infoteil so. Aber ich weiß ja nicht woher du deine Angaben hast. Ich kann auch Unrecht ..


    LG, Jalale.


    halo,


    habe meinen o.g. infos direkt von der arbeitsamtsite..
    lg
    Bine

  • Hallo BineNRW,


    hab nun auf der Seite des Arbeitsamtes/ der Familienkasse nachgelesen.
    Ein aubildungsloses Kind hat dann Anspruch auf Kindergeld bis es 25 ist, wenn es sich nachweislich um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, aber keine Stelle bekommen hat.
    Und das mit dem Anspruch zwischen zwei Ausbildungen erklärt sich ja von selbst.


    Ich glaube auf Benny89 trifft beides nicht zu und deswegen hat er auch keinen Anspruch mehr.


    LG, Jalale.

  • was laberst du?
    du hast nen minijob gehabt und noch nie was eingezahlt. was erwartest du ?
    nen loft in der innnenstadt + 500 euro.


    die sache is doch klar, du und deine mutter werdet arbeitslos. du beantragst alg 2, sie alg 1. ausziehen wirst du sicherlich kaum bei "wir verstehen uns nichtmehr so gut". viel spass.