Umzug- Kündigungsfrist

  • Hallo.


    Mein Freund und ich haben derzeit getrennte Wohnungen. Nun haben wir vor zusammenzuziehen. In eine größere, aber preiswertere Wohnung in einen anderen Stadtteil. Ich selbst beziehe Arbeitslosengeld II, mein Freund ist Arbeitnehmer. Wir können sofort in die neue Wohnung einziehen.
    Derzeit zahle ich allein ca. 270,- € Miete. In Zukunft würde ich gemeinsam mit meinem Freund eine Miete in Höhe von ca. 300,-€ zahlen, also müsste ich nur noch eine Teilmiete von ca. 150,-€ warm bezahlen.


    Die neue Wohnung ist die ersten drei Monate mietfrei, was sich mit der dreimonatigen Kündigungsfrist der alten Wohnung deckt. Der neue Mietvertrag ist bereits unterschrieben.


    - Kann es Probleme bei der (nachträglichen) Genehmigung des Umzugs geben? (Miete wird ja um die Hälfte billiger)
    - Zahlt mir das Amt die alte Wohnung bis zum Auslauf der Kündigungsfrist? (neue Wohnung ist bis dahin mietfrei)


    Ich würde mich über schnelle Antworten sehr freuen.

  • Hallo,


    wenn der Mietvertrag ab sofort anläuft, bedeutet dies auch das die Miete für die alte Wohnung nicht gezahlt wird. Ob ihr nun die neue Wohnung die ersten Monate mietfrei bewohnen dürft ist nicht relevant.


    Also beim Amt Mietvertrag vorlegen und die 3 Monate mit Renovierungsarbeiten begründen. Auch wenn ihr schon früher umzieht, Klingelschilder an der alten Wohnungstür lassen und erst nach Ablauf der drei Monate amtlich ummelden, sonst wird es zu Problemen kommen.