Komplexer Fall

  • Guten Tag alle zusammen ,


    Ich bin neu hier im Forum und habe Fragen (hoffe das ist die richtige Sektion dafür)
    also nun zu meinem Fall.


    Ich werde diesen Monat 65 Jahre alt und somit Rentner, ich erhalte vorraussichtlich ca. 500 euro Rente, ich habe einen Sohn der z.Z arbeitslos ist und meine Frau die eine Hausfrau ist. Ich bin Hochverschuldet und habe vor Insolvenz anzumelden da ich mit dieser kleinen Rente die Schulden ohnehin nicht bezahlen kann.


    Desweiteren möchte ich Wohngeld/Mietzuschuss beantragen da ich von 500€ nicht die Miete (die knapp 400€ kostet) bezahlen kann, jetzt wollte ich fragen was passiert wenn ich Insolvenz anmelde? werde ich dann automatisch ALG2 Bezieher oder bleibe ich Rentner ? ich weiss leider nicht wie das weiter geht, kann mir jemand sagen ob ich meine Miete komplett bezahlt bekomme da mein Rentenbetrag nur 500€ pro Monat ist.


    Ich weiss nichtmehr weiter, bitte helft mir.


    MFG Leiharbeiter

  • Hallo,


    ob Anspruch auf Sozialhilfeleistungen bez. ALG 2 Leistungen-(wie alt ist deine Frau?) besteht ist auch abhängig von euren Vermögenswerten etc. Sollten diese nicht vorhanden sein und deine Frau aufgrund ihres Alters auch dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, wird die Rente vom Sozialamt aufgestockt.


    Wenn du ein Insolvenzverfahren eröffnest wirst du nicht automatisch ALG2 Empfänger sondern weiterhin Rentner. Was die Höhe der zu erwartenden Leistungen betrifft macht dies aber keinen Unterschied. ALG2 ist genauso wenig pfändbar wie der Eigenerhalt einer Rente.


    Bezüglich der Schulden würde ich dir raten eine Beratunsgstelle aufzusuchen, vielleicht gibt es in deinem Fall noch andere Möglichkeiten (Schuldenerlass weil sowieso nichts mehr zu holen sein wird).

  • Ich habe bereits einen negativen Schufaeintrag und die Schulden sind an die Bank und einen Stromlieferanten ich bezweifle das mir da etwas erlassen wird , also ich darf meine volle Rente 500€ behalten?? und wer bezahlt mir meine Miete ? was muss ich genau tun?


    mfg leiharbeiter :confused:

  • Hallo,


    wenn es sich nur um diese 2 Gläubiger handelt, ist es nicht unbedingt die günstigste Lösung ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Mit dem Stromanbieter können vielleicht Ratenzahlungen vereinbart werden. Mit der Bank könnte man vielelicht einen Vergleich aushandeln, den du dann mit niedrigen Ratenzahlungen bedienst. Die Bank wird sich wahrscheinlich darauf einlassen, wenn bei dir sonst nichts mehr zu holen ist und aufgrund der Rente, dies auch der Fall bleiben wird.


    Wenn du nun in Rente gehst und dein Rentenanspruch nicht ausreicht, wird deine Rente mit Soziallleistungen (Sozialamt) aufgestockt. Die Wohnungskosten fließen mit in die Berechnung ein. Achtung, wichtig entspricht die Wohnung den KDU Kosten deiner Stadt? Wenn nicht kann eine Umzugsaufforderung ins Haus flattern.,


    Ebenfalls kann es mit deiner Frau problematisch werden. Sie ist erst 45 und hat somit keinen Anspruch auf Sozialleistungen des Sozialamtes sondern auf ALG2. Dies sieht aber vor, dass deine Frau sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen hat.