hallo
ich habe da mal eine frage
und zwar muss das amt meine nebenkosten für 2008 übernehmen ich aber seit dem 1.1.2009 einen job bekommen habe und nicht mehr hartz 4 bekomme ???
danke im vorraus
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Das wird darauf ankommen wann du die Nebenkostenabrechnung bekommen hast.Wenn du sie erst jetzt bekommen hast dann wirst du wohl die Kosten selbst tragen müssen da du ja keine Leistungen mehr beziehst.
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das wird noch die große Frage vor dem BSG sein
wahrscheinlich aber wirst du es nicht selber zahlen müssen,
denn das bundesverwaltungsgericht und alle sozialgerichte haben bis jetzt gesagt, dass die tatsächlichen nebenkosten im antrag enthalten sind und daher bei nachreichung der nachforderung ein überprüfungsantrag gestellt wird
demnach wird rückwirkend der Bescheid über die Unterkunftskosten geändert.
wann die abrechnung kam, ist also unerheblich
ich würde jedenfall übernahme beantragen und bei ablehnung widerspruch einlegen -
woher weiss ich denn ob ichs selber zahlen muss oder nicht ???
wo kann ich mich denn mal darüber informieren ich war schon beim amt aber ich kann mir das nicht vorstellen das ich die kosten selber tragen muss -
Hallo schnuffel,
da diese Kosten während der Zeit, in welcher Du ALG II bezogen hast, entstanden sind, müssen sie auch von der ARGE (außer Kosten der Warmwasseraufbereitung) übernommen werden.
Was advokat schreibt, ist richtig. In der Begründung hieß es, glaube ich, dass die ARGEn damit rechnen müssen, dass es zu einer Nachforderung von Nebenkosten kommen kann und diese somit Bestandteil des Antrages sind.Reiche Deine Nebenkostenabrechnung bei der ARGE ein und beantrage die Übernahme.
vG Berthold
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hallo !!!
also ich war ja beim amt und die haben gesagt das ich es nicht bezahlt bekomme
ich müsste mich wieder hartz 4 melden dann würde meine nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden
was für mist iss das denn ???
lg -
Hallo Schnuffel,
Du solltest die Kostenübernahme schriftlich beantragen, dann bekommst Du im Falle einer Ablehnung auch einen Bescheid samt Begründung, gegen welchen Du Widerspruch erheben kannst.
Das persönliche Gespräch oder auch ein Telefonat mit dem SB ist aus meiner Erfahrung ein wenig fruchtbarer Weg.Mein Vorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für beiliegende Nebenkostenabrechnung. Die daraus resultierende Nachforderung meines Vermieters bezieht sich auf den Zeitraum vom.... bis.... in welchem ich ALG II bezog."vG Berthold
-
hi
ja das habe ich schriftlich gemacht aber das iss dem amt egal !!!
die haben mir nen antrag für hartz 4 geschickt super -
Hallo schnuffel,
Du hast keine schriftliche Ablehnung mit Begründung erhalten?
vG Berthold
-
hi
nö habe ich nicht bekommen ich hatte den typen nur am telefon mehr nicht
super wa
ich habe ihm schriftlich mitgeteilt das ich es bitte schriftlich haben möchte aber iss nichts gekommen
nur nen hartz 4 antrag mehr nicht
lg -
-
mach es nicht so kompliziert
beantrag die änderung deines ehemaligen bescheides und leg die abrechnung vor (überprüfungsantrag nach § 44 SGB X)
wenn die das juristisch nicht einordnen können, pech für die
bescheid verlangen und wenn ohne erfolg, ab zum sozialgericht
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