nebenkostenabrechnung für 2008

  • das wird noch die große Frage vor dem BSG sein


    wahrscheinlich aber wirst du es nicht selber zahlen müssen,


    denn das bundesverwaltungsgericht und alle sozialgerichte haben bis jetzt gesagt, dass die tatsächlichen nebenkosten im antrag enthalten sind und daher bei nachreichung der nachforderung ein überprüfungsantrag gestellt wird
    demnach wird rückwirkend der Bescheid über die Unterkunftskosten geändert.
    wann die abrechnung kam, ist also unerheblich
    ich würde jedenfall übernahme beantragen und bei ablehnung widerspruch einlegen

  • Hallo schnuffel,


    da diese Kosten während der Zeit, in welcher Du ALG II bezogen hast, entstanden sind, müssen sie auch von der ARGE (außer Kosten der Warmwasseraufbereitung) übernommen werden.
    Was advokat schreibt, ist richtig. In der Begründung hieß es, glaube ich, dass die ARGEn damit rechnen müssen, dass es zu einer Nachforderung von Nebenkosten kommen kann und diese somit Bestandteil des Antrages sind.


    Reiche Deine Nebenkostenabrechnung bei der ARGE ein und beantrage die Übernahme.


    vG Berthold

  • Hallo Schnuffel,


    Du solltest die Kostenübernahme schriftlich beantragen, dann bekommst Du im Falle einer Ablehnung auch einen Bescheid samt Begründung, gegen welchen Du Widerspruch erheben kannst.
    Das persönliche Gespräch oder auch ein Telefonat mit dem SB ist aus meiner Erfahrung ein wenig fruchtbarer Weg.


    Mein Vorschlag:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für beiliegende Nebenkostenabrechnung. Die daraus resultierende Nachforderung meines Vermieters bezieht sich auf den Zeitraum vom.... bis.... in welchem ich ALG II bezog."


    vG Berthold

  • mach es nicht so kompliziert


    beantrag die änderung deines ehemaligen bescheides und leg die abrechnung vor (überprüfungsantrag nach § 44 SGB X)


    wenn die das juristisch nicht einordnen können, pech für die
    bescheid verlangen und wenn ohne erfolg, ab zum sozialgericht