Alg II nach BaföG?

  • Hallo,
    hoffe mir kann jemand helfen....
    Also ab April läuft mein BaföG aus. Meine Mutter bezieht Alg II. Bisher hat sie für mich aufgrund des BaföG's nichts erhalten.
    Kann sie für mich einen Bedarf anmelden, so dass ihre Leistung irgendwie aufgestockt wird?
    Hinzu kommt, dass ich einen Nebenjob habe, der auf 165€ Basisläuft, doch je nach gearbeiteten Stunden schwankt mein Lohn um diese Summe.
    Das Kindergeld beziehe ich, wird ja denke ich mal mit angerechnet.
    Also, hat meine Mutter dann Anspruch auf mehr Geld?
    Kann es auch sein, dass Ihr wegen meinem Job und dem Kindergeld dann weniger bleibt?
    Oder ist es diesbezüglich besser wenn ich diesen Job nicht mache?:confused:
    Hoffe mir kann jemand helfen, wollen morgen nämlich mal zum Amt und fragen. Möchte bloß schon mal eine Meinung gehört haben.
    Danke im Voraus!
    Anja

  • Wenn du noch studierst, hast du keinen Anspruch auf ALG II, auch wenn du bei deiner Mutter wohnst. Du kannst aber Wohngeld beantragen. Und wenn dein Vater keinen Unterhalt zahlen kann, müsstest du doch vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen.
    Na ja, und das wäre dann dein Einkommen: Kindergeld, Minijob, Wohngeld und evtl. Unterhaltsvorschuss.
    Damit dürftest du nicht über deinem Bedarf liegen und somit wird auch deiner Mutter von ihrem ALG II wohl nichts abgezogen. Es bliebe alles beim alten, Miete müst ihr euch teilen.


    LG, Jalale.

  • Danke für die Antworten,
    war heute beim Amt. Also geht allessoweit klar. Da ich mit meiner Mutter in einer BG bin, kriegt sie meinen Anteil abzgl. Kindergeld und Nebenjob, plus Kosten für Heizung und Unterkunft.
    Muss mal kleines Lob an die Bearbeiter ausstellen, so zuvorkommend waren sie bisher nie. Soll's auch geben...