Muss in eine kleinere Wohnung

  • Hallo ich bin seit einem Jahr getrennt lebend, habe einen 10 jährigen Sohn. Da meine Wohnung jetzt zu groß ist und auch viel zu teuer , muss ich mir eine günstige Wohnung suchen, leicht gesagt als getan, habe jetzt eine gefunden die den Massen entspricht. Nur die Arge lehnt sie ab weil sie 50€ zu teuer ist und die neben kosten zu niedrig.die Wohnung kostet 370,00€ meine jetzige Wohnung kostet 525 € also knappe 200,€ zu teuer . meine neue Wohnung darf vor dem Baujahr1976r 327,00€ kosten nach 1976 darf sie 385,00 kosten und die Wohnung die ich gefunden habe liegt vor 1976 , wenn ich keine günstige Wohnung finde darf ich die Rest Miete also 200€ zu zahlen, was ist besser 200€ 0der 50€ ? zumal ich die Wohnung brauche und sie auch neben der schule ist die mein Sohn nach den Sommerferien besuchen wird , Mein Sohn ist Legastheniker und die schule gibt Legastheniker Forderung . Was kann ich unternehmen damit die Wohnung doch noch bewilligt wird , eine mündliche absage hab ich schon bekommen.
    Vielen Dank für die Antwort im vorraus
    lg Filia

  • Hallo,


    die Wohnung wird dir auch mit der Begründung der Nähe zur Schule deines Sohnes (bei der weiterführenden Schule sind Anfahrtszeiten durchaus tolerierbar) nicht bewilligt werden. Dir steht es aber frei, die Wohnung trotzdem anzumieten und die 50€ von deinen Regelleistungen zu zahlen. Ein Anspruch auf Umzugsbeihilfe und Kaution besteht in diesem Fall aber nicht.


    Sofern nachweisbar Engpässe bei dem Angebot von Wohnungen die den angemessenen KDU deiner Stadt entsprechen bestehen, können auch wenn du die 6 Monate nach Umzugsaufforderung überschreiten solltest die KDU für deine momentane Wohnung nicht einfach so gekürzt werden. Hier bist du aber in der Nachweispflicht, dass du alles unternommen hast um eine neue angemessene Wohnung zu finden.