Arbeitslosengeld anspruch bei Schulbesuch

  • Hallo,


    Schulabschlüsse sind dem Grunde nach Bafögförderungsfähig (Schülerbafög). Solltest du aufgrund des Alters etc. keinen Anspruch auf Bafög haben, heißt das nicht im Umkehrschluss, dass Anspruch auf ALG2 Leistungen besteht. Die Arge wird einen Schulabschluss wahrscheinlich nicht unterstützen, da du diesen auch z. Bsp in der Abendschule oder einer Fernschule nachholen könntest und somit dem Arbeitsmarkrt trotzdem zur Verfügung stehen könntest.


    Ebenfalls bleibt zu klären ob du selber gekündigt hast um die Schule besuchen zu können. In diesem Fall sehe ich die letzten Hoffnungen auf eine Unterstützung der Arge schwinden.