Mietkautionübernahme bei alleinerziehenden Azubis

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe eine Frage an euch.


    Ich bin 25 Jahre alt, bin gerade im zweiten Ausbildungsjahr und habe einen vier Jährigen Sohn.


    Zur Zeit leben wir bei meinen Eltern in einer vier Zimmer Wohnung und sind fünf Personen mit meinem Bruder.


    Ich habe nach einer Wohnung gesucht hab auch soweit eine gefunden die mir gut zuspricht, die wohnung ist ne drei zimmer wohnung, hat 60 qm² und kostet 646,- warm.


    Nun habe ich ne Frage ist es möglich, dass das JobCenter mir ein Darlehen für die Mietkaution gibt, obwohl eine Ausbildung mache?


    Und wie ist es mit der Erstausstattung steht mir da was zu?


    Um Antworten wäre ich sehr froh und bedanke mich jetzt schon bei euch.



    Liebe Grüsse
    Woelkchen

  • Hallo,


    Anspruch auf die Übernahme einer Mietkaution und Erstausstattung besteht nur für Leute die sich im ALG2 Bezug befinden. Bbekommst du für deinen Sohn Leistungen der Arge?


    Sollte dies nicht der Fall sein, besteht KEIN Anspruch auf Kostenübernahme.


    Wenn du für deinen Sohn Leistungen beziehst, kann dem Grunde nach eine Beztuschussung der Arge erfolgen, sofern die Wohnung angemessen ist.


    Leider kennen ich keine Stadt, die für einen 2 Personenhaushalt eine Miete von 646€ als angemessen betrachten würde.