Hallo,
ich habe einige Fragen, deren Beantwortung ich beim Durchstöbern eurer Beiträge nicht gefunden habe...
Also meine Tochter (26), alleinstehend, will von Brandenburg nach Dresden umziehen. Sie möchte deshalb umziehen, da sie dort bessere Aussichten auf eine Arbeitsstelle hat. Außerdem wohnen dort ihre Großeltern, Tanten und Onkel, die sie anfangs unterstützen können. Das stellt allerdings für Ihre jetzige ARGE keinen Umzugsgrund dar, sie haben ihren Antrag deshalb abgelehnt. Ihre bisherige Wohnung ist jetzt schon gekündigt. Jetzt sind wir auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung, was garnicht so einfach ist, vor allem, wenn man so weit weg wohnt...
Nun ist die Frage, ob die ARGE was dagegen hätte, wenn sie zunächst erst einmal zu ihren Großeltern zieht, um von dort aus alles zu regeln? ´Denn wenn sie dort erst einmal wohnt, könnte die ARGE ja sagen, dass sie dort auch bleiben kann, oder?
Wir sind uns im Klaren, dass sie evt. Ihr Alg2 verlieren wird, da die Großeltern zwar Rentner sind, aber dennoch nicht am Hungertuch nagen müssen. Allerdings hätte es den positiven Nebeneffekt, dass sie dann Altdresdener ist. denn es gibt in Dresden für die KdU zwei Tabellen für die Angemessenheit. Wenn man bereits Dresdener ist, kann man in eine Wohnung ziehen, die 11,70 Euro mehr Gesamtmiete kostet.
Noch eine Frage. wenn die Miete die Angemessenheistobergrenze um 1,30 Euro überschreitet, wird das noch anerkannt oder nicht?
Könnt ihr mir bei diesen Fragen weiterhelfen?
Einen schönen Sonntag nachmittag wünscht euch
farina