Hartz IV wenn Ehefrau selbständig?

  • Natürlich musst du für deinen Mann aufkommen, andersherum ist das selbstverständlich.
    Verstehe nicht warum das bei Frauen anders sein sollte. Wenn du zuviel Verdienst gibt es kein Hartz IV.


    Im Falle einer Trennung werdet iht getrennt gerechnet, dann bist du allerdings deinem EX zu Unterhalt verpflichtet.


    Du bist ein gutes Beispiel für die Emanzipation, alle Vorteile haben wollen, aber die Pflichten die sich daraus ergeben, nicht haben wollen.



    Gruß klaus


    mal wieder grantig

  • HAllo!
    Ich habe dazu eine kleine Frage. Wir werden den Antrag für Hartz IV (Mein Mann) Ende März vorzeigen und da ich eine kleines Nebenerwerb habe, (weniger als 15 Stunden in der Woche) ich bastele Gastgeschenke, wollte ich wissen wie es angerechnet wird, da wirklich ein geringes Zuverdienst ist, es kommt auch manchmal vor, dass ich monatelang kein Verdienst erziele. Ich möchte einfach nur wissen wie die Regel gilt und bis welche Summe eine Freigrenze gibt, wenn es gibt. Danke

  • Der Freibetrag liegt bei 100,00€. von Allem was diesen betrag übersteigt sind 20% anrechnungsfrei.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter