Hallo
Hat mein Mann Anspruch auf Hatz IV oder muss ich für ihn aufkommen, da ich selbständig bin? Und wie sieht es aus wenn ich mich von ihm trenne?
Danke für eure Antworten
Hallo
Hat mein Mann Anspruch auf Hatz IV oder muss ich für ihn aufkommen, da ich selbständig bin? Und wie sieht es aus wenn ich mich von ihm trenne?
Danke für eure Antworten
Natürlich musst du für deinen Mann aufkommen, andersherum ist das selbstverständlich.
Verstehe nicht warum das bei Frauen anders sein sollte. Wenn du zuviel Verdienst gibt es kein Hartz IV.
Im Falle einer Trennung werdet iht getrennt gerechnet, dann bist du allerdings deinem EX zu Unterhalt verpflichtet.
Du bist ein gutes Beispiel für die Emanzipation, alle Vorteile haben wollen, aber die Pflichten die sich daraus ergeben, nicht haben wollen.
Gruß klaus
mal wieder grantig
Gleiches Recht für alle.So ist das eben.
HAllo!
Ich habe dazu eine kleine Frage. Wir werden den Antrag für Hartz IV (Mein Mann) Ende März vorzeigen und da ich eine kleines Nebenerwerb habe, (weniger als 15 Stunden in der Woche) ich bastele Gastgeschenke, wollte ich wissen wie es angerechnet wird, da wirklich ein geringes Zuverdienst ist, es kommt auch manchmal vor, dass ich monatelang kein Verdienst erziele. Ich möchte einfach nur wissen wie die Regel gilt und bis welche Summe eine Freigrenze gibt, wenn es gibt. Danke
Der Freibetrag liegt bei 100,00€. von Allem was diesen betrag übersteigt sind 20% anrechnungsfrei.
Gruß
Diablo