besuch des vaters

  • Hallo ich habe eine frage es geht darum ob und wie lange bzw wie oft ein vater seine kinder besuchen


    es ist so ich lebe von meinen mann seit 2003 getrennt, scheiden lassen wollen wir uns nicht ich beziehe hartz 4 und mein ex geht arbeiten .wir haben 2 geminsame kinder und meine 2 grossen kennen ihn nur als vater .er möchte alle 4 sooft sehen wie er kann und macht es auch ich habe nichts dagegen.nun hat mich jemand auf den hartz 4 amt angeschwärzt weil er zu oft da ist und denken das er mich finzanzell unterstütz(was nicht stimmt ) ich bekomme nur den unterhalt von ihm für die 2 gemeinsamen kindernun meine frage steht es irgendwo im hartz4 gesetz das er sich nicht um seine kinder kümmern darf und wie oft er hier sein darf denn er wohnt bei seiner mutter und mir würde kein hartz gezahlt und kann keine miete und strom usw zahlen und weis n icht mal wie ich meine kinder ernähren soll bitte bitte um antwort++:(:confused:

  • Natürlich kann der Vater sich um seine Kinder kümmern.Wie oft er das macht bleibt euch überlassen denn ihr müßt euch da ja schon einig sein und bestimmte Regelungen treffen.Ich würde in einem persönlichen Gespräch deinem SB erklären wie die Situation ist.Solange dein Noch-Mann nicht bei dir übernachtet und seinen Lebensmittelpunkt nicht bei dir sondern bei seiner Mutter hat sehe ich nicht das Problem.

  • Ja, das einerseits. Und andererseits stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich wäre, dass er euch neben dem Kindesunterhalt weiter unterstützen könnte. Vermutlich war das mal wieder ein böser Schuss in Leere. Aber falls ein Gespräch mit der oder dem SB geführt wird, würde ich wirklich darauf achten, dass du mitteilst, dass er den Kindern neben dem Unterhalt "ausschließlich" persönliche Zuwendung zukommen läßt, also keinerlei Sachleistungen, wie Klamotten etc. und schon gar nicht Taschengeld.


    Meiner Tochter wurde das Taschengeld, das ich ihr monatlich aufs Konto überwiesen hatte (nun nicht mehr) als Einkommen angerechnet und von der Regelleistung abgezogen.