Hallo,
ich (24 Jahre) befinde mich zurzeit in ungekündigter Stellung (seit 8 Monate; Probezeit: 6 Monate) und möchte unbedingt den Arbeitsplatz wechseln, weshalb ich mich anderweitig bewerbe. Angenommen ich bekomme eine Zusage, so müsste ich kündigen. Mein Arbeitgeber würde mit Sicherheit nicht darauf eingehen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, da ich seine einzige Arbeitnehmerin bin und er niemand anderen hat.
Da ich zuvor (nach meiner Ausbildung) Schülerin war und kein Jahr am Stück gearbeitet habe steht mir noch kein ALG I zu. Normalerweise sollte ich dann Anspruch auf Hartz IV haben, aber wie sieht es aus, wenn ich selbst kündige und (angenommen!) meine "neue" Stelle verlieren sollte, ohne dass ich ein Jahr am Stück gearbeitet habe. Anspruch auf ALG I hätte ich ohnehin nicht, aber wie ist es mit Hartz IV??? Oder missverstehe ich das Ganze? Gibt es da vielleicht noch andere Sperrmaßnahmen?
Bitte helft mir und antwortet schnell. Ich stehe gerade wirklich kurz vor der Entscheidung und möchte nur sichergehen, dass ich später keine (oder nur wenige unvermeidbare) Nachteile davon tragen muss, dass ich die Stelle selbst kündige. Allerdings ist meine Stelle wirklich nicht mehr zumutbar und ich kan mir einfach nicht mehr vorstellen dort weiter zu arbeiten. Dass ich die "neue" Stelle verlieren sollte kann ich mir auch nicht vorstellen, aber sicher ist sicher...
Vielen Dank vorab