Bitte dringend um Antwort... Anspruch nach Kündigung?

  • Hallo,


    ich (24 Jahre) befinde mich zurzeit in ungekündigter Stellung (seit 8 Monate; Probezeit: 6 Monate) und möchte unbedingt den Arbeitsplatz wechseln, weshalb ich mich anderweitig bewerbe. Angenommen ich bekomme eine Zusage, so müsste ich kündigen. Mein Arbeitgeber würde mit Sicherheit nicht darauf eingehen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, da ich seine einzige Arbeitnehmerin bin und er niemand anderen hat.


    Da ich zuvor (nach meiner Ausbildung) Schülerin war und kein Jahr am Stück gearbeitet habe steht mir noch kein ALG I zu. Normalerweise sollte ich dann Anspruch auf Hartz IV haben, aber wie sieht es aus, wenn ich selbst kündige und (angenommen!) meine "neue" Stelle verlieren sollte, ohne dass ich ein Jahr am Stück gearbeitet habe. Anspruch auf ALG I hätte ich ohnehin nicht, aber wie ist es mit Hartz IV??? Oder missverstehe ich das Ganze? Gibt es da vielleicht noch andere Sperrmaßnahmen?


    Bitte helft mir und antwortet schnell. Ich stehe gerade wirklich kurz vor der Entscheidung und möchte nur sichergehen, dass ich später keine (oder nur wenige unvermeidbare) Nachteile davon tragen muss, dass ich die Stelle selbst kündige. Allerdings ist meine Stelle wirklich nicht mehr zumutbar und ich kan mir einfach nicht mehr vorstellen dort weiter zu arbeiten. Dass ich die "neue" Stelle verlieren sollte kann ich mir auch nicht vorstellen, aber sicher ist sicher...


    Vielen Dank vorab :)

  • Wenn du eine neue Stelle in Aussicht hast dann kannst du selbstverständlich deine jetzige Stelle kündigen.Wenn du allerdings selbst die Kündigung einreichst und dann auf staatliche Hilfe angewiesen wärst bekommst du erstmal eine Sperre.Solltest du die neue Stelle nach einiger Zeit verlieren dann würdest du normal ALG2 beantragen und beziehen können.

  • Es ist so, wie Kitty121 schreibt, aber daneben folgendes:


    Wenn deine jetzige Stelle ganz wirklich nicht mehr zumutbar war und es Gründe gibt, die auch für andere (leicht) verständlich sind und die akzeptiert werden können oder müssen, wirst du nicht gesperrt, auch wenn du selbst gekündigt hast. Aber darüber, was zumutbar ist und was nicht, würde ich mich vorab auch erkundigen.


    Hatte Ende letzten Jahres selbst eine ähnliche Situation und hatte mir vorsorglich (brauchte ich aber nicht) auch ein ärztliches Attest geben lassen.