Frage zum Umzug

  • Hallo ,


    also ich hab mal ne frage zum umziehen mit ALG 2 .


    Und zwar meine Freundin und ich wohnen zurzeit in einer 56 qm wohnung ( 3-Zimmer) im 6. Stock.
    Jetzt ist meine Freundin schwanger geworden und jetzt überlegen wir umzuziehen in eine andere Wohnung und vor allem in einen niedrigeren Stock und vielleicht auch in eine größere Wohnung ! Kann uns das Amt da einen Strich durch dir Rechnung machen ? Ich meine wir haben doch dann mit KInd einen höheren Anspruch
    auf Wohngeld, bzw wir würden doch mehr geld für die Miete vom Amt bekommen ? Und kann uns das Amt zwingen in der Wohnung wohnen zu bleiben ? Und was ist wenn wir darauf verzichten würden mehr geld zu bekommen und die Differenz dann aus der eignen Tasche zahlen ? Heißt wir bekomen weiter Wohngeld für die kleinere Wohnung und den Rest tragenwir ! Ich meine für müssen ja jetzt auch schon 17 Euro noch drauflegen von uns aus !


    MfG


    Steinex

  • grundsätzlich entsteht ein anspruch erst bei geburt des kindes auf mehr wohnraum, wobei sogar am anfang ein wohnraum für 2 erwachsene personen als angemessen gilt, da der nachwuchs ja nicht unbedingt schon eigenen wohnraum bedarf
    nach angemessenen wohnraum kann man sich natürlich trotzdem umschauen, aber die genemigung ist nicht PFLICHT, hier wird der behörde schon noch ermessen eingeräumt
    wenn ihr euch teureren wohnraum leisten könnt trotz hartzIV könnte mal jemand auf den gedanken kommen das ihr zusätzliches einkommen habt, denn normaler weise ist das nicht auf dauer finanziel machbar, am ende wird am kind gespart damit ihr eine größere wohnung finanziert (das ist kein vorwurf sondern veranschaulicht die denkweise eines sachbearbeiters), auf jedenfall braucht ihr das ok der behörde... wie ihr im einzelnen verfahrt, ist am besten mit einem sondierenden gespräch mit dem sachbearbeiter im amt zu erfahren