Bekomme ich Elterngeld bei ausstehenden Gehaltszahlungen?

  • Hallo,


    vielleicht weiß hier jemand eine Antwort!


    Ich bekomme Ende April mein zweites Kind. Seit September war ich in einem Arbeitsverhältnis, habe aber nur eine Gehaltszahlung und 2 kleinere Abschlagszahlungen erhalten. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass er nur vorübergehend Zahlungsschwierigkeiten hat.


    Für mich steht nun die Frage, ob ich Elterngeld bekommen werde. Weiß jemand hier, ob ich Elterngeld bekommen kann (ich meine nicht die 300 Euro, die jede(r) bekommt), wenn mein Arbeitgeber mir die ausstehenden Gehälter nicht auszahlt? Reicht der Anspruch durch den Arbeitsvertrag aus? Bis wann muss ich die Gehälter bekommen, damit sie in die Berechnung für das Elterngeld einfließen können?


    Von der Elterngeldstelle habe ich, ehrlich gesagt, eine negative Antwort erhalten. Telefonisch wurde mir gesagt, dass nur tatsächliche Gehaltszahlungen zum Erhalt des Elterngeldes berechtigen. Viele in meinem Umfeld meinen, dass das so nicht sein kann. Damit wäre ich ja doppelt bestraft: weder Gehalt für die letzten Monate noch mir eigentlich zustehendes Elterngeld, denn ich habe ja gearbeitet.


    Um gleich die Antwort auf die sicherlich kommende Frage zu geben, warum ich so lange bei dem Arbeitgeber geblieben bin: Da ich schwanger bin, habe ich nicht die Möglichkeit mich woanders zu bewerben. Ich habe auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da ich nicht lange genug in einem sozialversicherungspflichtigen Job gearbeitet habe. Durch Bleiben bei dem Arbeitgeber habe ich mir die Chance erhalten, meine Gehälter zu bekommen, mir ein Anrecht auf Elterngeld zu erarbeiten sowie nach Ablauf der einjährigen Elternzeit in den Job zurückzukehren, falls die Firma sich wieder aufrappelt.


    Nun würde ich mich aber über eine Antwort auf meine Frage freuen.
    Danke.

  • also rein rechtlich sieht das so aus, das das elterngeld so berechnet wird, als wenn du das geld vom arbeitgeber auch bekommen hast, denn du hast vertraglich das recht darauf, du wirst es dir aber offensichtlich einklagen müssen (so schnell wie möglich einen titel schaffen befvor der ganz pleite ist), wenn die elterngeldstelle meint es anders machen zu müssen in widerspruch gehen
    evtl. hast du wegen zu geringem einkommen anspruch auf rechtliche beratung, damit nimmst du dir einen anwalt einerseits für arbeitsrecht (um das gehalt einzuklagen), der dürfte dann auch die belange mit dem elterngeld klären, von der elterngeldstelle auf jeden fall einen bescheid fordern!
    evtl. würde ich mal an deiner stelle bei deiner krankenkasse anrufen, ob der noch beträge abführt, nicht das du garnicht mehr versichert bist!

  • Natürlich ist Sie noch Versichert, denn Sie zahlt ja laut Abrechnung Ihre Beiträge, der Arbeitgeber wird dann belangt...


    Lieben Gruß, Sabine


    Das Elterngeld bekommst Du, auch wenn noch Zahlungen vom Arbeitgeber offen stehen, würde dieses aber so schnell wie möglich einklagen, wie oben bereits genannt wurde.....