zusammen ziehen

  • Hallo leute, ich habe mal ne frage ich wohne noch zu hause bin 28 jahre alt bezahle keine miete gebe nur was zum haushault dazu, meine freundin will nun zu mir ziehen, bekomme ich dann was gekürzt von mein hartz 4, habe nur 2 zimmer wohnzimmer und schlaf zimmer,


    grüß italia00

  • na ich glaube hier fehlen ein paar angaben, denn kostenlos wohnt man nur in einem bezahlten eigentum, aber auch das kostet letztlich irgendwo geld...
    also benötigen wir mindestens angaben wer dann die miete zahlt und in welcher konstellation italia mit dem mietzahler steht, außerdem wird natürlich ab einzug der freundin auch das einkommen der freundin mitberechnet, da ihr dann eine bedarfsgemeinschaft bildet.... da könnte sich in den dauernd fließenden staatlichen mitteln plötzlich etwas ändern...

  • Uiffi wann lernst du endlich mal lesen!!!!! Italia hat klar und deutlich geschrieben das er noch zu Hause wohnt - für mich heißt das bei seinen Eltern. Wenn Italia schreibt das er was zum Haushaltsgeld bei gibt ist das doch auch ok.


    Fang an zu lesen bevor du immer wieder Kommentare abgibst. Langsam reicht mir dein Geschwafel !!! Irgendwie scheinst du dich überall als Allwissend aufspielen zu wollen und gibt sehr oft Tips die nullk und nichtig sind! Informiere dich oder lass es sein!

  • Ja, genau wie MaPaSo3 hatte ich die Ausführungen von Italia auch interpretiert; für mich stand außer Zweifel, dass er/sie noch zu Hause, sprich bei "Eltern oder Elternteil" lebt. Daneben aber habe ich dieses "Freundin" auch nicht unbedingt so interpretiert, dass es eine Lebensgefährtin sein müßte, sondern (weil eben noch zu Hause wohnend) als eine Art WG. Das wissen wir natürlich jetzt auch nicht genau. Alles ist möglich.


    Daher wäre es gut, wenn italia nähere Informationen gibt, damit man konkreter antworten kann.

  • @ mapaso3 also wenn du aus den ausführungen von italia eine vernünftige vertretbare aussage basteln kannst dann zeig mal her... ansonsten geh mich hier nicht so an oder habe ich dir etwas getan???


    wenn jemand keine miete zahlt heist das nicht das in dem wohnraum nicht tatsächlich keine miete fällig wird, vielleicht wird die ja nur von jemandem anderen getragen (eltern onkel tante großeltern ...) ,
    ist das eine eigenständige wohnung oder ist es in der wohnung der eltern? alles fragen die einer antwort bedürfen... und nicht das gebrabbel von dir...

  • Ich gebe uiffi hier Recht.Die Angaben sind viel zu ungenau als das man da richtig etwas dazu sagen kann.Er gibt ja an das er ALG2 erhält und wenn nun seine Freundin zum ihm ziehen will kann es durchaus sein das sein Geld gekürzt wird.Dabei kommt es auf das Einkommen der Freundin an.

  • ist die freundin eine partnerin oder ein bekannte die bei dir mit einzieht?


    erheben deine eltern keine "mietkosten"? dann bekommst du ja derzeit auch keine Kosten der unterkunft erstattet weil ja tatsächlich keine anfallen oder sehe ich das falsch?

  • Rein theoretisch könnte doch deine Freundin auch zu deinen Eltern ziehen, also nicht zu dir wg. Lebensgemeinschaft? Denn ansonsten würden sie dir m.E. dein H IV streichen, weil ohne Mietkosten das Einkommen deiner Freundin für euch beide den Grundsicherungsbedarf deckt.

  • also genau genommen könnten deine eltern dir ein zimmer vermieten und ihr ein zimmer vermieten, somit bildet ihr garnix ihr wohnt nur zufällig an selber adresse, das würde ich aber keinem erzählen denn das ist schon eine sehr spezielle auslegung der tatsächlichen verhältnisse ;-)


    problem: deine eltern müssten die mieteinnahmen angeben, denn sie steigern ihr einkommen und ob das günstig ist... das müsst ihr wissen

  • Wenn deine Freundin nur ab und zu bei dir übernachtet brauchst du das dem Amt nicht zu sagen.Wenn sie aber jetzt bei dir richtig einziehen will dann müßtest du das angeben und kannst aber gleichzeitig sagen das ihr noch nicht füreinander einstehen werdet da ihr zunächst versuchen wollt ob es zusammen klappt.Die ARGE würde dann erst nach einem Jahr eine Berechnung als BG durchführen.