117€ ALGII für mich und baby?

  • Hallo, ich habe mal eine frage... ich (20 Jahre) bin alleinerziehend und habe eine 12 wochen alte tochter. ich habe einen ALGII bescheid bekommen, das mir nur 117€ pro monat zusteht. :eek: daraufhin bin ich zum amt gegangen und habe gefragt wie das denn sein kann. da wurde mir gesagt das das seine richtigkeit hat, da mir von der kleinen das kindergeld angerechnet wird, der unterhalt von 117€ (obwohl ich keinen bekomme, da wir vom jugendamt aus einen brief an das amt schreiben sollten, das wir auf diesen verzichten, weil wir uns beide um die kleine kümmern) und mein kindergeld wird mir auch angerechnet, obwohl ich auch keins bekomm. und elterngeld ist noch am laufen, also bekomm ich das auch noch nicht. wie soll ich da von 117€ ALGII und 164€ kindergeld leben? :confused: meine kleine brauch schließlich auch windeln und ihre nahrung kostet im monat rund 84€. ist das gerechtfertigt, der satz von 117€?


    wär schön wenn mir jemand helfen könnte...


    Lg manja

  • Hallo manja,


    Euer Bedarf errechnet sich wiefolgt:


    € 351 für Dich zum Lebensunterhalt
    € 42 Zuschlag für Alleinerziehende
    € 211 Sozialgeld für die Kleine
    € angemessene Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung)


    Von dem, was da raus kommt, gehen die Einkünfte weg:


    a) Kindergeld
    b) Elterngeld
    c) Unterhalt


    Was Du an Einkünften nicht hast, kann auch nicht abgezogen werden!


    vG Berthold

  • Hallo Manja,


    du hast doch geschrieben, dass du alleinerziehend bist. Wie kommt dann das Jugendamt dazu von dir zu verlangen auf den Unterhalt zu verzichten?
    Geh sofort nochmal zum Jugendamt hin und erklär deine Situation. Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen kann, muss das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leisten. Besteh darauf!
    Dass die ARGE das Kindergeld einbehält ist so, da gibt es nichts dran zu rütteln. Aber wieso bekommst du dein Kindergeld nicht? Behalten das deine Eltern? Wohnst du noch zu Hause?
    Na ja, und wenn du dann Elterngeld bekommst sieht es ja auch besser aus.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.


    P.S. Mal ne persönliche Frage: Wieso stillst du nicht? Ist gesund fürs Baby und kostet nichts.
    Na gut, wird jetzt schon zu spät sein. :rolleyes:

  • Sie bekommt vermutlich keinen Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss, weil sie sich beide um das Kind kümmern; das wird dann so gewertet, als lebten sie zusammen, und dann bekommt man ja auch nichts. Vielleicht sollten sie sich trennen :-)

  • @Berthold


    deine Rechnung ist so nicht ganz korrekt, denn Elterngeld wird nicht auf Hartz IV angerechnet.


    Manja


    die Berechnung des Amtes ist in meinen Augen auch nicht ok. Die Arge darf nur Einkommen anrechnen, dass du auch wirklich hast. Soll heißen: Du bekommst kein Kindergeld mehr (warum auch immer, evtl. hast du ja schon eine abgeschlossene Berufsausbildung), somit kann die Arge diesen Betrag auch nicht anrechnen.
    Was das Jugendamt betrifft, ist es schon ne Frechheit von dir zu verlangen so einen Brief ans Amt zu schicken. Selbst wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, solange der Vater des Kindes nicht mit dir unter einem Dach wohnt, muss er Bar-Unterhalt zahlen. Kann er dies nicht, tritt das Jugendamt in Vorkasse (Unterhaltsvorschuss). Also nochmal hin zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss beantragen und den Brief zurücknehmen.
    Ansonsten schließ ich mich Berthold an, der schrieb: "Was Du an Einkünften nicht hast, kann auch nicht abgezogen werden!"


    P.s. Leg auf jeden Fall schon mal vorsorglich Einspruch gegen den aktuellen Bescheid ein, bis alle anderen Sachen erledigt sind.

  • Hallo Leute,


    ich stell mal hier von Manja rein, was sie mir privat geschickt hat (ist mit ihr abgesprochen).
    Vielleicht hat ja einer einen Tip für sie


    Von Manja:


    naja, mit dem unterhalt haben wir das so geklärt, weil wir zusammen sind und wir uns zusam um die kleinekümmern, und er noch ne tochter aus ner anderen beziehung hat und es da auch so geklärt war. ich wohne allein mit meiner kleinen in ner wohnung. aber habe gehört, das wenn man ein kind hat, man selbst auf das eigene kindergeld keinen anspruch mehr hat, und das zurück zahlen muss, ab der geburt von dem kind, so war es bei einer bekannten.


    zum stillen... hatte dann keine milch mehr und muss nun bis zu 6 packungen pullver pro monat kaufen, fürs mäusel, die jeweils 13€ nochwas kosten


    lg

  • Meine Antwort:


    Hallo Manja,


    darf ich deine Nachricht ins Forum stellen?
    Denn vielleicht kann dir wer anders weiterhelfen. Ich weiß nämlich nicht genau was es mit dem Unterhalt auf sich hat. Ich find es unverantwortlich vom Jugendamt dich einfach so dastehen zu lassen.
    Dann noch ein paar Fragen zur Leistung der ARGE: Was ist denn mit den Kosten der Unterkunft? Die Miete wird bezahlt, ja?
    Wieso wird Unterhalt von der Leistung abgezogen, wenn du vom Jugendamt die Bestätigung hast, dass du keinen kriegst?
    Woraus setzen sich die 117,- zusammen? (Ist auf dem Bescheid aufgelistet.)
    Deine Kleine müsste 47,- kriegen. Bekommst du Zuschuss für Alleinerziehende?


    Also, du siehst, es gibt so viele Ungereimtheiten. Würde dir gerne helfen.


    Wie gesagt, wenn die Diskussion hier im Forum stünde, können vielleicht auch andere helfen.


    Liebe Grüße, Jalale.

  • Manja wieder:


    ja, darfst du reinstellen, ins öffentliche


    lg


    Und weiter:


    unterkunft wird bezahlt, also 281€, zugesprochen wurde mir 398€ , davon haben se mir mein kindergeld(welches ich nicht bekomm), unterhalt von der kleen und ihr kindergeld abgezogen bzw angerechnet und die 117€ habe ich dann letztendlich raus. das geld für die kleene is da anscheinend scho drin, aber von zuschuß seh i nix. i hab ja aufm jugendamt angerufen und die meinte ich soll was schreiben, zusammen mit meinem freund, das wir darauf verzichten, und die vom amt sich mit dem jugendamt in verbindung setzten können (hat die frau vom JA angeboten). dann hieß es vom amt aber das die frau so und so vom JA meinte das der brief von uns nicht gilt :s obwohl es damals bei meinem freund und seiner tochter aus ner anderen bez a so ging, da war das gleiche, also auf unterhalt verzichten, und es wurde genehmigt.


    i weiß ja das man mit ALGII nicht wie gott in frankreich lebt, aber 117€ für mich und ein baby? das ist doch krank. weißt du wo ich fachliche hilfe bekomm, die unparteisch is? viell sogar übers net?

  • Hallo Manja,


    du hast völlig Recht, die ziehen zweimal Kindergeld ab. Ich hab nachgerechnet:
    398 € - 117 € Unterhalt - 164 € Kindergeld = 117 € Anspruch.
    Die 398 € setzen sich zusammen aus 351 € Regelleistung für dich und 47 € Regelleistung für die Kleine (211 € - 164 €).


    Bist du sicher, dass du kein Kindergeld mehr bekommst? Frag bei deinen Eltern nach oder ruf direkt bei der Familienkasse an. Wenn du welches bekommst, steht es dir auch zu. Bekommst du keins , darf natürlich die ARGE keins anrechnen. Lass dir für den Fall, dass du kein Kindergeld bekommst, von der Famileinkasse einen Kindergeld-Negativbescheid zuschicken. Den gibst du dann bei der ARGE ab.


    Nimm deinen Bewilligungsbescheid von der ARGE und geh zum Jugendamt. Zeig der Sachbearbeiterin, dass die ARGE dir Unterhalt als Einkommen anrechnet und frage nach Unterhaltsvorschuss. Sag denen, dass der Verzicht auf Unterhalt ungültig ist.


    Wenn du nicht weiterkommst oder du dich ungerecht behandelt fühlst, suche eine caritative Einrichtung auf oder wende dich an ProFamilia. Die helfen dir auch bei den Behördengängen.


    Aber eigentlich müssten die auf dem Jugendamt reagieren, wenn du deine Situation erläuterst.
    Am besten ist eben du gehst persönlich hin.


    Schreib uns was du erreicht hast, und wenn du noch Fragen hast natürlich auch.


    LG, Jalale.


    Achso, wegen Alleinerziehenden-Zuschuss: Gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II steht dieser dir zu. Die ARGE spinnt, rechnet dir Unterhalt an, aber zahlt diesen Zuschuss nicht. Diesbezüglich musst du natürlich auch bei der ARGE nachhaken. Sind immerhin 36% deiner Regelleistung, also 126 € !