Anrechnung Lohnrestzahlung

  • Hallo habe mal wieder ne Frage,


    mein Sohn hatte eine Beschäftigung als Saisonarbeiter und bekam heute die Mitteilung, das er ab 18.03.09 entlassen wird. Vor der Saisonarbeit gehörte er zu meiner Bedarfsgemeinschaft mit Hartz IV, durch die Höhe seines Lohnes fiel er raus und konnte sich selbst versorgen, wobei er nach wie vor hier bei mir wohnhaft ist. Die Lohnzahlung erfolgt immer für den LAUFENDEN MONAT zum 4t letzten Arbeitstag des laufenden Monats. Laut Gesetz ist er ja verpflichtet sich sofort arbeitslos zu melden, jedoch was wird jetzt aus der Restzahlung für diesen Monat, die ja erst so um den 26. kommt. ALG1 bekommt er nicht, weil er noch kein Jahr durchgearbeitet hat, ich denke er würde wieder in meine Bedarfsgemeinschaft zurück fallen. Wird die restliche Lohnzahlung ( so ca. 780 € ) jetzt als Einkommen angerechnet, das heißt ich bekomme für ihn trotzdem keine Leistung oder wie erfolgt die Anrechnung ? Oder kann er sich auch nur arbeitslos melden , aber ich erst Leistungen für ihn ab 01.04. beantragen ? Wird der komplette Restlohn angerechnet oder gibt es da Freibeträge, ich meine irgendwie sehe ich ja ne Anrechnung überhaupt nicht ein, das Geld hatte er sich bis 17.03.09 selber verdient, nur die Zahlung erfolgt halt leider erst später.


    Wenn mir jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar, thx im vorraus :)

  • Hallo Jeany1,


    er bekommt erst ab April Leistung, da das Zuflussprinzip gilt. Ich denke es wird dann für den ganzen März so gehandhabt, dass er sich ja selbst versorgen kann. Melden muss er sich aber auf jeden Fall gleich bei der ARGE.


    LG, Jalale.