Hallo,
vielleicht kann mir jemand wetierhelfen, bei meinem "Problem" das ich möglicherweise nächstes Jahr habe.
Die grundlegende Problematik kam hier im Forum schon öfter zur Sprache, wobei ich oft unterschiedliche Meinungen gesehen habe. Konkret geht es darum wie lange rückwirkend die ARGEN Vemögenszuflüsse als Einkommen werten dürfen.
Bei mir ist es so, daß bei mir Anfang nächsten Jahres im schlimmsten Fall Hartz IV droht (Nach befristeten Arbeitsvertrag und ALG I). Bedürftig wäre ich. Wenn ich jetzt über eine Steuererklärung für 2008 mir ein paar hundert Euro zurückhole- gilt das dann noch 7-8 Monate später als Einkommen oder wird es mit zum (Schon)Vermögen gezählt (Mit dem ich so oder so unter der Freigrenze wäre)?
Noch ne kurze Frage, obwohl ich die Antwort schon ahne: Zinsen von Sparkonten bei laufendem Hartz IV-Bezug gellten als Einkommen?
Ein ganz dickes Lob übrigens an die Foren-Macher und erst recht an die vielen engagierten Nutzer!