Was nun?

  • Hallo,
    ich hab mal ne frage...
    Also ich bin 23 Jahre und habe schon ne Ausbildung abgeschlossen. Im September habe ich eine 2te Ausbildung begonnen, da die erste nicht das wahre war, und bekomme ca.290€ monatlich raus. Bis jetzt war das ja okay da ich schon 5Jahre mit meinem Freund zusammen wohne und er nicht schlecht verdient.
    Doch jetzt sieht es so aus das wir uns trennen werden da es nicht mehr klappt. Nun habe ich natürlich das Problem das ich ausziehen muss, von den Möbeln gehört mir eigentlich kaum was.
    Aber wie kann ich das finanzieren eigene Wohnung etc.


    Würde mich freuen wenn mir jemand ein bissle helfen könnte.


    Ich sag schon mal danke!

  • Na ja; ob dir irgendwelche Zuschüsse zustehen, hängt auch von deinem Einkommen ab. Es gibt "Regelsätze", Wohngeld und dergleichen. Insgesamt gesehen bist du doch in einer guten Situation; du hast schon eine Ausbildung abgeschlossen; eine zweite Ausbildung absolvierst du gerade. Hartz IV-Beantragung kommt daher kaum in Frage, dagegen aber eher Beantragung von Wohngeld. An deiner Stelle würde ich eine umfassende Beratung beim Amt oder einer sozialen Einrichung unter Offenlegung aller Gegebenheiten in Anspruch nehmen.Das ist unentgeltlich und du erhälst konkrete Hinweise, auf die du dich verlassen kannst.

  • ALG2 bekommst du nicht da du durch deine Ausbildung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Du müßtest also Wohngeld beantragen und eventuell beim Sozialamt nachfragen ob du da vielleicht etwas beantragen kannst.Ansonsten bleiben nur deine Eltern im Bezug auf Unterstützung gerade für die Wohnungseinrichtung.

  • fraglich ist, ob eltern für einen 2. berufszweig ebenfalls aufkommen müssen...
    das ist immer so eine sache und wenn dem nicht so ist ist eine 2. ausbildung auch (so hart es klingt) privatvergnügen...

  • Soweit ich weiß müssen Eltern nicht mehr aufkommen wenn eine abgeschlossenen Ausbildung besteht.Allerdings gibt es eben auch keine staatlichen Hilfen groß wenn man in einer zweiten Ausbildung steckt und von daher wäre es eben günstig wenn die Eltern soweit möglich eine Unterstützung anbieten könnten.

  • Hallo,


    Anspruch auf Sozialhilfe besteht nicht. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf ALG2 Leistungen, aber eventuell auf einen Mietzuschbuss von der Arge und Wohngeld. Wieviel Zeit liegt ziwschen den Ausbildungen und sind diese von der Fachrichtung aufeinander aufbauend? Die Eltern sind nicht Unterhaltspflichtig wenn zuvor bereits eine Ausbildung absolviert wurde. Bekommst du noch Kindergeld?

  • Warum machst du die zweite Ausbildung; vielleicht stellt sich die Situation etwas anders dar, wenn ggf. gesundheitliche Gründe dir die weitere oder dauerhafte Ausübung des ersten Jobs unmöglich machen. Dann ist es kein Privatvergnügen, sondern könnte als notwendige Umschulung gelten, die möglicherweise gefördert wird.

  • danke erst einmal für eure antworten.
    meine erste ausbildung war schulich zur bekleidungstechnischen assistentin aber der arbeitsmarkt war nicht so dolle. die zweite ist zur friseurin....
    momentan erhalte ich noch kindergeld. aber auf unterstützung von meinen eltern muss ich verzichten. meine mutter wohnt mit meinem arbeitslosen bruder und ihrem freund zusammen und kommt selbst grad so hin mit allem. mein vater lebt auf mallorca und in deutschland er ist da saisonal segellehrer also momentan auch arbeitslos da die saison noch nicht begonnen hat.