eheähnlich Verhältniss

  • Ich habe mal eine Frage inwiefern kann meine freundin etwas beantragen?Und zwar hat sie noch letzten Monat Elterngeld bekommen und nu sind die 2 Jahre rum.Sie hat davor nicht gearbeitet und jetzt auch nicht.Wir leben zusammen aber sind nicht verheiratet inwiefern beeinflusst mein Gehalt den Antrag?

  • dein gehalt beeinflusst praktisch alles
    deine partnerin kann ersteinmal den hartzIV antrag stellen und dabei muss sie ihre einkünfte darlegen, da ihr in einer bedarfsgemeinschaft lebt, werden dein einkommen und das kindergeld als einkommen gewertet,
    also bedarf von euch minus einkommen von euch ergibt leistungen nach hartzIV...
    alles klar?
    wenn nicht, der sachbearbeiter gibt genaue auskunft, oder wenn du alles hier veröffentlichen willst gibts vielleicht auch eine antwort...

  • Wir leben zusammen


    was gibt es zu deuteln? sachverhalt LEBENSPARTNERSCHAFT ohne trauschein ist im leistungsfall eine BEDARFSGEMEINSCHAFT...
    wen interessiert wie lange diese partnerschaft besteht,
    ein kind muss da sein, sonst gibt es in der regel kein elterngeld
    und ein gemeinsames konto sagt alles und nichts

  • uiffi
    dir ist die definition und das porzedere um die bg anscheinend nicht geläufig
    aber aus dem wortlaut zusammenleben ergibt sich keine bg
    und mit kindern habe ich auch auf die frage nach der bg bezug genommen,
    wenn nämlich beide ein kind haben und es gemeinsam erziehen, kann man beispielsweise auf bg schließen
    und das mit dem konto ist ein indiz, was gegen oder für eine bg sprechen kann und ist auch nur beispielsweise benannt

  • Hallo Berthold2008


    was sollte jetzt der Korrektuerversuch. hatte nichts gegenteiliges behauptet.
    abgesehen davon ist deine antwort nicht richtig, da zu pauschal
    wenn ein gemeinsames kind erzogen wird, wird eine bg widerleglich!!!!! vermutet
    jedoch hatte dies der fragesteller nicht erwähnt

  • Hallo advokat,


    ich wollte Dich nicht korrigieren, nur zum Ausdruck bringen, dass eine "eheähnliche Gemeinschaft" gegeben ist, wenn die Beiden mit einem gemeinsamen Kind zusammenwohnen. Da wird es wenig helfen, wenn sie getrennte Konten haben.


    vG Berthold