Hartz4: Steuern fällig bei Untervermietung?

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Ich bewohne als Hartz4 Empfängerin ein Eigenheim . Da meineKosten dadurch etwas zu hoch sind, ziehe ich in Erwägung, ein Zimmer zu vermieten.Ich habe hierfür auch schon einen ernsthaften Interessenten.
    Natürlich ist mir klar, dass ich dieses auch beim Sozialamt angeben müßte. Das ist ja auch Sinn und Zweck der Sache.
    Nun wurde ich durch einen Bekannten darauf hingewiesen, dass ich möglicher Weise derartige Mieteinnahmen versteuern müßte.
    Kann mir vllt. jemand etwas dazu sagen und hat jemand sonst noch Tipps für mich zu diesem Thema?


    LG , vergissmeinnicht

  • natürlich sind mieteinnahmen zu ein einkommen, und wie der nahme schon sagt einkommenssteuerrechtlich relevant, wenn du aber keine steuer zahlst weil du hartzVI bekommst... nun das kann dir nur ein steuerfachmann beantworten, denn auch du hast einen steuerfreibetrag...

  • Hallo vergissmeinnicht,


    das würde noch fehlen, dass wir auf die paar Kröten auch noch Steuern bezahlen müssen. Nein, natürlich nicht!
    Du teilst Dir in diesem Fall die Wohnungskosten mit einem Untermieter und bekommst entsprechend weniger Leistung ausbezahlt. Wirklich Geld ist damit nicht zu verdienen;) man macht das eigentlich nur, um die Wohnung von Größe und Kosten her aus dem Blick der ARGE "angemessen" zu gestalten.


    vG Berthold

  • Also die Frage würde mich auch mal interessieren (besser die Antwort): Zählt das dann wirklich nicht als Einnahme, die von der Leistung abgezogen wird, wenn man ein Zimmer untervermietet? Eigentlich ist es doch eine Einnahme, würde ich denken, andererseits können die ja nicht doppelt berechnen, nämlich einmal als Einnahme und zum anderen Mietanteil kürzen, da HG?!

  • hier geht es nicht um eine gemeinsam genutzte wohnung sondern um ein eigenheim, in welchem ungenutzter wohnraum vermietet wird, das ist keine HG sondern ein rechtliches mietverhältnis von vermieter zu mieter,
    die miete IST einkommen und auch so vom bedarf abgezogen, sofern nicht abzugfähige ausgaben damit zusammenhängen