Rückzahlung trotz Widerspruch

  • Hallo,


    eine kurze Frage:


    Wir haben beim Amt Widerspruch gegen eine Rückzahlungsforderung gestellt. Dieser wurde auch bestätigt und mitgeteilt, dass die Bearbeitung dauert.


    Heute kam nun eine erste Mahnung, da wir den Betrag ja nun noch nicht bezahlt haben. Wenn wir nicht innerhalb von 3 Tagen überweisen, wird unverzüglich eine Pfändung in Auftrag gegeben.


    Ist das rechtens? Ich war der Meinung, dass man nach Widerspruch erstmal das Ergebnis abwartet.


    Danke


    ivry

  • ja das ist rechtens, da ein widerspruch keine aufschiebende wirkung hat,
    nur begründete klagen auf einstweiligen rechtsschutz können zahlungsverpflichtungen aussetzen,
    inwieweit das in frage käme ist durch einen anwalt zu klären, vielleicht habt ihr ja anspruch auf einen rechtsberatungsschein